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Europäische Bürgerinitiative: Kommission beschließt Registrierung neuer Bürgerinitiative

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Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer gemeinsamen Handelspolitik im Einklang mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht“ zu registrieren.

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, „auf der Grundlage der gemeinsamen Handelspolitik Rechtsakte vorzuschlagen, um juristische Personen der EU daran zu hindern, Produkte aus illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten einzuführen und in solche Gebiete zu exportieren, um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren und die Aufrechterhaltung solcher rechtswidrigen Zustände weder zu unterstützen noch zu fördern“.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Europäische Bürgerinitiative rechtlich zulässig ist, da sie die erforderlichen Registrierungsvoraussetzungen erfüllt. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Initiative die Kommission auffordert, einen Vorschlag für einen Rechtsakt im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik vorzulegen, der allgemeiner Natur ist und sich nicht auf ein bestimmtes Land oder Gebiet bezieht. Die Kommission hat den Inhalt der Initiative zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft.

Mit dem heutigen Beschluss bewertet die Kommission die geplante Initiative neu, nachdem sie zusätzliche Informationen von den Organisatoren erhalten und ein Urteil des Gerichts zu einem früheren Beschluss der Kommission ergangen ist.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung können die Organisatoren mit der Unterschriftensammlung beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, muss die Kommission reagieren. Sie kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommt oder nicht, und müsste in beiden Fällen ihre Gründe darlegen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Instrument zur Festlegung der politischen Agenda der Bürger eingeführt. Sie wurde im April 2012 offiziell ins Leben gerufen.

Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind: (1) Die geplante Maßnahme liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, Vorschläge für Rechtsakte vorzulegen. (2) Sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und (3) sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.

Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative sind bei der Kommission 107 Anträge auf die Einleitung einer solchen Initiative eingegangen. 83 dieser Anträge betrafen Bereiche, in denen die Kommission über die Befugnis verfügt, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, und erfüllten somit die Voraussetzungen für eine Registrierung.

Mehr Infos

„Sicherstellung der Übereinstimmung der gemeinsamen Handelspolitik mit den EU-Verträgen und der Einhaltung des Völkerrechts“

Europäische Bürgerinitiative – Website

Europäische Bürgerinitiativen sammeln derzeit Unterschriften

Forum der Europäischen Bürgerinitiative

#EUTakeTheInitiative-Kampagne

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