Europäische Bürgerinitiative
Europäische Bürgerinitiative: Kommission beschließt Registrierung neuer Bürgerinitiative
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung der Übereinstimmung der gemeinsamen Handelspolitik mit den EU-Verträgen und der Einhaltung des Völkerrechts“ zu registrieren.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, „Rechtsakte auf der Grundlage der Gemeinsamen Handelspolitik vorzuschlagen, um zu verhindern, dass Rechtspersonen der EU sowohl Produkte aus illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten einführen als auch in solche Gebiete exportieren, um die Integrität der Binnenmarkt und nicht dazu beizutragen, solche rechtswidrigen Situationen aufrechtzuerhalten".
Die Kommission hält diese Europäische Bürgerinitiative für rechtlich zulässig, da sie die erforderlichen Registrierungsvoraussetzungen erfüllt. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Initiative die Kommission auffordert, einen Vorschlag für einen Rechtsakt im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik vorzulegen, der allgemeiner Natur ist und nicht auf ein bestimmtes Land oder Gebiet abzielt. Die Kommission hat den Inhalt der Initiative zu diesem Zeitpunkt noch nicht analysiert.
Mit der heutigen Entscheidung überprüft die Kommission die vorgeschlagene Initiative nach zusätzlichen Informationen der Organisatoren und einem Urteil des Gerichts zu einer früheren Entscheidung der Kommission.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Anmeldung können die Veranstalter mit der Unterschriftensammlung beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen von mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Die Kommission könnte entscheiden, ob sie der Aufforderung Folge leistet oder nicht, und muss in beiden Fällen ihre Gründe erläutern.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Agenda-Setting-Instrument in die Hände der Bürger eingeführt. Es wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: (1) die vorgeschlagene Klage fällt nicht offensichtlich aus dem Rahmen der Befugnisse der Kommission, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) sie ist nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder beleidigend und (3) sie ist nicht offensichtlich im Widerspruch zu den Werten der Union steht.
Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission 107 Anträge auf Einführung einer Initiative erhalten, von denen 83 in Bereichen betrafen, in denen die Kommission Rechtsvorschriften vorschlagen kann und somit für die Registrierung qualifiziert ist.
Mehr Infos
Europäische Bürgerinitiative – Website
Europäische Bürgerinitiativen sammeln derzeit Unterschriften
Forum der Europäischen Bürgerinitiative
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