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Biokraftstoffe

Die Kommission genehmigt die Verlängerung der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Schweden um ein Jahr

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Schweden genehmigt. Schweden hat flüssige Biokraftstoffe seit 2002 von der Energie- und CO₂-Besteuerung befreit. Die Maßnahme wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt in Oktober 2020 (SA.55695). Mit dem heutigen Beschluss genehmigt die Kommission eine Verlängerung der Steuerbefreiung um ein weiteres Jahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022). Ziel der Steuerbefreiung ist es, die Nutzung von Biokraftstoffen zu erhöhen und den Einsatz fossiler Brennstoffe im Verkehr zu reduzieren. Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie.

Die Kommission stellte fest, dass die Steuerbefreiungen notwendig und angemessen sind, um die Produktion und den Verbrauch von inländischen und importierten Biokraftstoffen zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren. Darüber hinaus wird das Programm zu den Bemühungen sowohl Schwedens als auch der EU insgesamt beitragen, das Pariser Abkommen zu erfüllen und die Ziele für erneuerbare Energien und CO₂ bis 2030 zu erreichen. Die Unterstützung für lebensmittelbasierte Biokraftstoffe sollte im Einklang mit den Schwellenwerten der überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die Ausnahmeregelung kann zudem nur gewährt werden, wenn die Betreiber die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien nachweisen, die Schweden gemäß der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie umsetzen wird. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.63198.

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