Vernetzen Sie sich mit uns

Brexit

Kommission genehmigt irische Unterstützungsmaßnahme in Höhe von 10 Mio. EUR für den Fischereisektor im Zusammenhang mit dem Brexit

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine irische Beihilferegelung in Höhe von 10 Mio (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Unterstützung steht Unternehmen zur Verfügung, die sich verpflichten, ihre Fischereitätigkeit für einen Monat vorübergehend einzustellen.

Ziel der Regelung ist es, einen Teil der reduzierten irischen Fangquote für andere Schiffe einzusparen, während die Begünstigten ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen. Die Entschädigung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der auf der Grundlage des für die Flottengröße gemittelten Bruttoeinkommens berechnet wird, ohne die Kosten für Treibstoff und Verpflegung für die Schiffsbesatzung. Jedes förderfähige Unternehmen hat im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 bis zu einem Monat Anspruch auf die Unterstützung. Die Kommission hat die Maßnahmen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Regionen zu unterstützen Beziehung zu Großbritannien.

Daher erleichtert die Maßnahme die Entwicklung dieses Sektors und trägt zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik bei, um sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur langfristig ökologisch nachhaltig sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme eine geeignete Form der Unterstützung darstellt, um einen geordneten Übergang im EU-Fischereisektor nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu erleichtern. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Der heutige Beschluss (3. September) greift nicht vor, ob die Unterstützungsmaßnahme letztendlich für die Förderung durch die Brexit-Anpassungsreserve (BAR) infrage kommt; dies wird nach Inkrafttreten der BAR-Verordnung geprüft. Er gibt Irland jedoch bereits jetzt Rechtssicherheit, dass die Kommission die Unterstützungsmaßnahme als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar erachtet, unabhängig von der endgültigen Finanzierungsquelle. Die nicht vertrauliche Fassung des Beschlusses wird unter der Nummer SA.64035 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

Teilen:
EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending