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Brexit

Kommission genehmigt irische Unterstützungsmaßnahme in Höhe von 10 Mio. EUR für den Fischereisektor im Zusammenhang mit dem Brexit

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine irische Beihilferegelung in Höhe von 10 Mio (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Unterstützung steht Unternehmen zur Verfügung, die sich verpflichten, ihre Fischereitätigkeit für einen Monat vorübergehend einzustellen.

Ziel der Regelung ist es, einen Teil der reduzierten irischen Fangquote für andere Schiffe einzusparen, während die Begünstigten ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen. Die Entschädigung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der auf der Grundlage des für die Flottengröße gemittelten Bruttoeinkommens berechnet wird, ohne die Kosten für Treibstoff und Verpflegung für die Schiffsbesatzung. Jedes förderfähige Unternehmen hat im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 bis zu einem Monat Anspruch auf die Unterstützung. Die Kommission hat die Maßnahmen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Regionen zu unterstützen Beziehung zu Großbritannien.

Daher erleichtert die Maßnahme die Entwicklung dieses Sektors und trägt zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik bei, um sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur langfristig ökologisch nachhaltig sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme eine geeignete Form der Unterstützung darstellt, um einen geordneten Übergang im EU-Fischereisektor nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu erleichtern. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die heutige Entscheidung (3. September) präjudiziert nicht, ob die Unterstützungsmaßnahme letztendlich für die Finanzierung der Brexit-Anpassungsreserve „BAR“ in Frage kommt, die nach Inkrafttreten der BAR-Verordnung bewertet wird. Es gibt Irland jedoch bereits Rechtssicherheit, dass die Kommission die Fördermaßnahme unabhängig von der endgültigen Finanzierungsquelle für mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar hält. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Aktennummer SA.64035 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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