Coronavirus
Digitales COVID-Zertifikat der EU: Kommission erlässt Gleichwertigkeitsentscheidungen für Vatikan- und San Marino-Zertifikate
Die Kommission hat Beschlüsse erlassen, die sicherstellen, dass die vom Staat Vatikanstadt und San Marino ausgestellten COVID-19-Zertifikate als gleichwertig mit den EU Digital COVID-Zertifikat. Dies bedeutet, dass beide Länder an das System der EU angeschlossen werden und dass COVID-Zertifikate, die vom Vatikan und San Marino ausgestellt wurden, in der EU unter den gleichen Bedingungen akzeptiert werden wie die EU Digital COVID-Zertifikat. In der Praxis können Inhaber dieser Zertifikate diese Zertifikate unter den gleichen Bedingungen wie Inhaber eines digitalen EU-COVID-Zertifikats verwenden. Gleichzeitig haben der Vatikan und San Marino angekündigt, digitale COVID-Zertifikate der EU für Reisen in ihre Länder zu akzeptieren.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Ich freue mich zu sehen, dass immer mehr Länder ein System implementieren, das auf dem digitalen COVID-Zertifikat der EU basiert. Wir unternehmen aktive Schritte, um von anderen Drittstaaten ausgestellte Zertifikate anzuerkennen. Sie müssen jedoch mit dem EU-Rahmen interoperabel sein und die Überprüfung ihrer Authentizität, Gültigkeit und Integrität ermöglichen.“
Die Entscheidungen der Kommission über die Gleichwertigkeit der Vatikan und San Marino COVID-Zertifikate sind vorhanden Online. Die Kommission arbeitet auch daran, andere Drittländer anzubinden. Es überprüft, ob ihre Zertifikate mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat interoperabel sind und ermöglicht die Überprüfung ihrer Authentizität, Gültigkeit und Integrität. Die Kommission kann einen Gleichwertigkeitsbeschluss erlassen, in dem die Gleichwertigkeit mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU festgestellt wird. Weitere Informationen zum digitalen COVID-Zertifikat der EU finden Sie auf der entsprechenden Website und F&A.
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