Coronavirus
Coronavirus: Kommission unterzeichnet Vertrag zur Beschaffung von monoklonalen Antikörpern
Gestern (27. Juli) unterzeichnete die Kommission mit dem Pharmaunternehmen Glaxo Smith Kline einen gemeinsamen Rahmenvertrag über die Lieferung von Sotrovimab (VIR-7831), einer in Zusammenarbeit mit der VIR-Biotechnologie entwickelten monoklonalen Antikörpertherapie in der Prüfphase. Es ist Teil der erstes Portfolio von fünf vielversprechenden Therapeutika von der Kommission im Juni 2021 angekündigt, und wird derzeit von der Europäischen Arzneimittel-Agentur laufend überprüft. An der Beschaffung für den Kauf von bis zu 16 Behandlungen beteiligen sich 220,000 EU-Mitgliedstaaten. Sotrovimab kann zur Behandlung von Coronavirus-Patienten mit leichten Symptomen verwendet werden, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen, aber ein hohes Risiko für schweres COVID-19 haben. Laufende Studien deuten darauf hin, dass eine frühzeitige Behandlung die Zahl der Patienten reduzieren kann, die zu schwereren Formen übergehen und einen Krankenhausaufenthalt oder eine Aufnahme auf die Intensivstation erfordern.
Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides sagte: „Wir haben uns in unserem COVID-19-Therapeutika-Strategie bis Oktober mindestens drei neue Therapeutika zugelassen zu haben. Wir liefern jetzt einen zweiten Rahmenvertrag, der Patienten mit monoklonalen Antikörpern behandelt. Neben Impfstoffen werden sichere und wirksame Therapeutika eine zentrale Rolle bei der Rückkehr Europas zu einer neuen Normalität spielen.“
Monoklonale Antikörper sind im Labor entwickelte Proteine, die die Fähigkeit des Immunsystems zur Bekämpfung des Coronavirus nachahmen. Sie heften sich an das Spike-Protein und blockieren so die Anheftung des Virus an die menschlichen Zellen. Die Europäische Kommission hat fast 200 Verträge über verschiedene medizinische Gegenmaßnahmen im Wert von über 12 Milliarden Euro abgeschlossen.
Im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrags mit Glaxo Smith Kline können die Mitgliedsstaaten Sotrovimab (VIR-7831) bei Bedarf erwerben, sobald es entweder eine Notfallzulassung in dem betreffenden Mitgliedsstaat oder eine (bedingte) Zulassung auf EU-Ebene von der Europäische Arzneimittel-Agentur. Weitere Informationen finden Sie hier.
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