Europäische Kommission
Binnenmarkt: neue Regeln zur Gewährleistung sicherer und konformer Produkte auf dem EU-Markt
Ab heute hat die EU Marktüberwachungs- und Compliance-Verordnung voll anwendbar wird. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen und den Anforderungen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit entsprechen. Die Rechtsvorschriften sind von entscheidender Bedeutung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt und tragen dazu bei, eine bessere Struktur für die Kontrollen der auf dem EU-Markt gehandelten Produkte zu schaffen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und Zollbeamten verbessern.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Angesichts der zunehmenden Online-Käufe und der Komplexität unserer Lieferketten ist es von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass alle Produkte auf unserem Binnenmarkt sicher sind und den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Verordnung wird dazu beitragen, Verbraucher und Unternehmen vor unsicheren Produkten zu schützen und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Zollbeamten zu verbessern, um zu verhindern, dass diese in den Binnenmarkt gelangen.“
Die von der Kommission im Juni 2019 vorgeschlagene Verordnung gilt nun für eine breite Palette von Produkten, die unter 73 EU-Rechtsvorschriften fallen – von Spielzeug über Elektronik bis hin zu Autos. Um die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Unternehmen zu fördern, wird die Verordnung dazu beitragen, Unternehmen kostenlose Informationen über Produktvorschriften über das Internet zur Verfügung zu stellen. Ihr Europa-Portal und Produktkontaktstellen. Die neuen Vorschriften werden auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden besser präzisieren, indem sie ihnen die Befugnis geben, Vor-Ort-Inspektionen durchzuführen und verdeckt Produkte einzukaufen. Das modernisierter Rahmen für die Marktüberwachung wird auch dazu beitragen, die steigenden Herausforderungen des elektronischen Handels und der neuen Lieferketten zu bewältigen, indem sichergestellt wird, dass bestimmte Produktkategorien nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, wenn ein Wirtschaftsakteur in der EU als Ansprechpartner für Behörden präsent ist. Um Unternehmen bei der Anpassung an diese Anforderungen zu unterstützen, hat die Kommission bereits spezielle Leitlinien im März 2021. Darüber hinaus wird die Verordnung auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungs- und insbesondere den Zollbehörden zu stärken, um wirksamere Kontrollen von Produkten zu gewährleisten, die an seinen Grenzen in den EU-Markt gelangen. Die Grundlagen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den Interessenträgern wurden durch die Einrichtung des Europäisches Produkt-Compliance-Netzwerk Anfang Januar dieses Jahres. Mehr zur Marktüberwachung, werden auf dieser Seite erläutert.
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