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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz: Kommission leitet öffentliche Konsultation zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher ein

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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher eingeleitet. Die EU hat Regeln zum Schutz von Verbrauchern, wenn sie einen Vertrag mit einem Finanzdienstleister für Privatkunden aus der Ferne abschließen, beispielsweise telefonisch oder online. Alle Dienstleistungen mit Bank-, Kredit-, Hypotheken-, Versicherungs-, Altersvorsorge-, Anlage- oder Zahlungscharakter fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher wenn die Finanzdienstleistung aus der Ferne erworben wird.

Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Es ist an der Zeit, unsere EU-Vorschriften an die aktuelle Situation anzupassen. Verbraucher erwerben immer mehr Finanzdienstleistungen online. Diese öffentliche Konsultation wird uns helfen, die Bedürfnisse von Bürgern und Unternehmen zu ermitteln, um die Richtlinie zukunftssicher zu gestalten.“

 Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation fließen in die Überlegungen der Kommission zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie ein, die für 2022 erwartet wird. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation werden Erfahrungen und Meinungen von Verbrauchern, Finanzdienstleistern, nationalen Behörden und anderen interessierten Akteuren zur Richtlinie gesammelt. Die öffentliche Konsultation ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert und ist bis zum 28 geöffnet.

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