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Zusammenarbeit der Küstenwache: Drei EU-Agenturen verstärken die Zusammenarbeit zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

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Ein wichtiger Schritt wurde unternommen, um das im Jahr 2016 festgelegte Mandat weiterzuentwickeln Europäische Verordnung über die Grenzküstenwache. Die Kommission begrüßt die erneute Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Agentur für die Kontrolle der Fischerei (EFCA) bei der Unterstützung der Küstenwache der Mitgliedstaaten bei ihren Aktivitäten. Die drei Agenturen haben gestern eine neue unterzeichnet Arbeitsanordnung Sie können weiterhin zusammenarbeiten, um die nationalen Behörden in Bezug auf Sicherheit und Schutz auf See zu unterstützen, einschließlich Suche und Rettung, Grenzmanagement, Fischereikontrolle, Zollaktivitäten, Strafverfolgung und Umweltschutz.

Die Arbeitsvereinbarung umfasst insbesondere die Zusammenarbeit bei der Risikoanalyse und dem Informationsaustausch über Bedrohungen im maritimen Bereich sowie die Einhaltung der Grundrechte, Datenschutzanforderungen und Zugangsrechte. Die erste Arbeitsvereinbarung zwischen Frontex, der EMSA und der EFCA trat im März 2017 für eine Dauer von vier Jahren in Kraft. Seit 2017 arbeiten die drei Agenturen eng zusammen, tauschen relevante Betriebsinformationen, Daten von Erdbeobachtungsinstrumenten aus und bieten den Behörden der Mitgliedstaaten modernste Technologien und Schulungen an.

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