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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein lettisches Programm in Höhe von 3 Mio. EUR zur Unterstützung von Kulturinstitutionen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein lettisches Programm in Höhe von 3 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Kultursektor des Landes tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Ziel des Programms ist es, den plötzlichen Liquiditätsengpass zu verringern, mit dem diese Unternehmen aufgrund der restriktiven Maßnahmen der lettischen Regierung zur Begrenzung der Verbreitung des Virus konfrontiert sind. Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die im Kultursektor des Landes tätig sind. Zu den Begünstigten zählen Unternehmen, die in Kunst und Unterhaltung tätig sind, Bibliotheken und Museen.

Die Unterstützung dient zur Deckung der bezahlten Ausgaben für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021. Sie deckt monatliche Zahlungen ab. unter anderem für die Anmietung von Räumlichkeiten, öffentlichen Versorgungsunternehmen sowie Kommunikations- und IT-Dienstleistungen. Es kann auch dazu dienen, die Gehälter und die damit verbundenen Steuern für die Arbeitnehmer zu decken. Die Kommission stellte fest, dass das lettische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird (i) die Obergrenze der Gesamthilfe von 1.8 Mio. EUR pro Unternehmen eingehalten; und (ii) die Beihilfe wird spätestens am 31. Dezember 2021 gewährt.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.61769 in der Staatliche Beihilfe Registrierung bei der Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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