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Nachhaltige Finanzierung: Die Kommission begrüßt Berichte über die Entwicklung von EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Die Europäische Kommission hat die Veröffentlichung von zwei Berichten begrüßt, in denen Empfehlungen zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards für die Berichterstattung enthalten sind. Diese Berichte, die auf Ersuchen der Kommission im Anschluss an eine Einladung des Ratessind ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der gesamten EU. In beiden Berichten wird anerkannt, wie wichtig es ist, die Entwicklung von EU-Nachhaltigkeitsstandards mit bestehenden und aufkommenden globalen Initiativen zu koordinieren. EU-Nachhaltigkeitsstandards sind notwendig, um den politischen Ambitionen und dem dringenden Zeitplan der EU gerecht zu werden Europäischer Green Deal. Sie sind auch erforderlich, um die Kohärenz der Berichtsregeln im Herzen der EU sicherzustellen EU-Agenda für nachhaltige Finanzen, vor allem die bestehenden Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen, die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD)), Die Taxonomieregelungsowie mit den Anforderungen der bevorstehenden Gesetzgebung zu nachhaltiger Unternehmensführung und Due Diligence.

Das ersten Bericht schlägt einen Fahrplan für die Entwicklung eines umfassenden Satzes von EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Es wurde von einem vorbereitet Multistakeholder-Task Force eingerichtet von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). EIN zweiter Bericht schlägt Reformen der Governance-Struktur der EFRAG vor, um sicherzustellen, dass künftige EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem integrativen und strengen Prozess entwickelt werden. Sie legt beispielsweise fest, wie die nationalen und europäischen Behörden einbezogen werden, und stellt gleichzeitig sicher, dass der Prozess auch auf dem Fachwissen des Privatsektors und der Zivilgesellschaft beruht. Die Veröffentlichung der Berichte erfolgt sehr zeitnah. Nach EU-Recht müssen große Unternehmen bestimmte Informationen über ihre Arbeitsweise und das Management sozialer und ökologischer Herausforderungen offenlegen. Dies hilft Investoren, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen, die Nachhaltigkeitsleistung großer Unternehmen zu bewerten, und ermutigt diese Unternehmen, einen nachhaltig verantwortungsvollen Geschäftsansatz zu entwickeln.

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD)) legt die Regeln für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch große Unternehmen fest. In seinem Mitteilung zum European Green Dealhat sich die Kommission verpflichtet Überprüfung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung als Teil der Strategie zur Stärkung der Grundlagen für nachhaltige Investitionen. Die Kommission wird diese Berichte bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags zur Stärkung der für April geplanten Richtlinie sorgfältig prüfen. Sie können die vollständigen Berichte lesen hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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