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Europäische Bürgerinitiative

Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zur Wiederverwendung und Umgestaltung von Gebäuden

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Die Europäische Kommission hat eine europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „HouseEurope! Power to Renovation“ registriert.

Ziel der Initiative ist es, Anreize für die Renovierung und Umgestaltung bestehender Gebäude zu schaffen. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die die Wiederverwendung bestehender Gebäude fördern. Diese basieren auf: (i) Steuerermäßigungen für Renovierungsarbeiten und wiederverwendete Materialien; (ii) fairen Regeln zur Bewertung von Potenzialen und Risiken bestehender Gebäude; und (iii) neuen Werten für die eingebetteten CO2 in bestehenden Strukturen“.

Diese Europäische Bürgerinitiative erfüllt die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen. Die Kommission erachtet sie daher als rechtlich zulässig. Die Kommission hat die Vorschläge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht inhaltlich geprüft.

    Die Entscheidung über die Registrierung einer Initiative basiert auf einer rechtlichen Analyse ihrer Zulässigkeit nach Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative. Sie greift den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Schritten, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls die Initiative die notwendige Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgern erhält, nicht vor.

    Der Inhalt der Initiative gibt lediglich die Ansichten der Organisatorengruppe wieder und spiegelt in keiner Weise die Ansichten der Kommission wider.

    Nächste Schritte

    Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen und wird die Mindestanzahl in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erreicht, muss die Kommission reagieren. Sie muss entscheiden, ob sie auf die Anträge der Organisatoren reagiert und ihre Gründe dafür darlegen.

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    Hintergrund

    Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Instrument zur Festlegung der politischen Agenda eingeführt. Sie wurde im April 2012 offiziell gestartet. Nach der formellen Registrierung können eine Million Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, Rechtsakte in den Bereichen vorzuschlagen, in denen sie Handlungsbefugnisse hat. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: (1) Die vorgeschlagene Maßnahme liegt nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen. (2) Sie ist nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös und (3) sie verstößt nicht offensichtlich gegen die Werte der Union. Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission 119 Initiativen registriert.

    Mehr Infos

    „HouseEurope! Energie für die Renovierung“

    EBI-Statistiken

    ECIs sammeln derzeit Unterschriften

    Forum der Europäischen Bürgerinitiative

    #EUTakeTheInitiative-Kampagne

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