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Politik

Parlament verklagt Kommission wegen Nichtanwendung der Auflagen zur Rechtsstaatlichkeit

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Nach Präsident Sassoli Anforderung dem juristischen Dienst des Parlaments (20. Oktober) hat das Parlament heute (29. Oktober) eine Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, weil diese die Konditionalitätsregelung an den Gerichtshof.

Die im vergangenen Dezember verabschiedete Verordnung ermöglicht es der EU, Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Mitgliedstaaten auszusetzen, in denen systematische Verstöße gegen Grundwerte wie Demokratie oder Unabhängigkeit der Justiz vorliegen, sofern diese Verstöße die Verwaltung von EU-Geldern beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. 

Das Parlament befürchtet, dass die Kommission bisher davon Abstand genommen hat, dieses Instrument zu nutzen, insbesondere im Zusammenhang mit Polen, wo die EMRK und das Gericht der EU selbst festgestellt haben, dass das Justizsystem nicht länger als „verfassungsmäßig verfasst“ bezeichnet werden kann und weit von einer unabhängigen Regierung entfernt ist. Die Maßnahmen des Europäischen Parlaments waren zu erwarten, kommen jedoch einen Tag nach der Veröffentlichung des Europäischen Netzwerks der Justizräte ausgewiesen der Justizrat (KRS) aus seinem Verband.

Präsident Sassoli erklärte: „Wie in den Entschließungen des Parlaments gefordert, hat unser Juristischer Dienst heute beim Gerichtshof Klage gegen die Europäische Kommission wegen Nichtanwendung der Konditionalitätsverordnung eingereicht.

„Wir erwarten von der Europäischen Kommission, dass sie konsequent handelt und den Aussagen von Präsidentin von der Leyen in unserer letzten Plenardiskussion zu diesem Thema gerecht wird. Den Worten müssen Taten folgen.“

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