Asylpolitik
Zukünftige # Asylreform: Entwickelt, um sowohl primäre als auch sekundäre Bewegungen zu behandeln
Die von der Kommission im Jahr 2015 initiierte Reform der EU-Asylvorschriften soll eine menschenwürdige und würdevolle Behandlung von Asylbewerbern, vereinfachte und verkürzte Asylverfahren sowie strengere Regeln zur Missbrauchsbekämpfung gewährleisten. Zu den Hauptzielen der Reformen gehören sowohl die Unterbindung von Sekundärbewegungen als auch die Gewährleistung der Solidarität für die Ersteintrittsmitgliedstaaten. Während sich die Diskussionen im Vorfeld des Europäischen Rates darauf konzentrieren, wie kein Mitgliedstaat alleine gelassen oder unverhältnismäßig unter Druck gesetzt werden sollte, sei es durch Primär- oder Sekundärbewegungen, hat die Europäische Kommission heute in einem Factsheet dargelegt, wie die künftige Reform zu beiden Zielen beitragen würde. Lesen Sie das Factsheet werden auf dieser Seite erläutert.
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