EU
Der Bürgerbeauftragte begrüßt Verbesserungen in den Expertengruppen der Kommission

Die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly begrüßte die Zustimmung der Kommission zur Verbesserung ihres Expertengruppensystems. Diese Verbesserung erfolgte auf Grundlage ihrer Vorschläge aus einer Initiativuntersuchung. Hunderte solcher Beratungsgruppen spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der EU-Gesetzgebung und -Politik.
Die Kommission hat angekündigt, dass sie eine neue Richtlinie zu Interessenkonflikten für ad personam ernannte Sachverständige entwickeln wird. Sie kündigte außerdem an, dass das Auswahlverfahren für Experten transparenter werden soll, einschließlich der Verpflichtung, sich gegebenenfalls im Transparenzregister eintragen zu lassen. Darüber hinaus plant die Kommission, ihr Expertengruppenregister im Jahr 2016 zu überarbeiten.
Im Januar 2015 übermittelte der Bürgerbeauftragte der Kommission eine Liste mit Vorschlägen zur Behebung mehrerer Mängel im System ihrer Expertengruppen. Dies erfolgte im Anschluss an eine öffentliche Konsultation, bei der die Befragten Themen wie die wahrgenommene Dominanz bestimmter Gruppen durch Unternehmen und potenzielle Interessenkonflikte bestimmter Experten anführten.
O'Reilly sagte: „Die Reaktion der Kommission auf meine ersten Vorschläge ist ermutigend und sollte dazu beitragen, das gesamte erforderliche Fachwissen zu sichern und die Transparenz des Prozesses zu erhöhen, was für die Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die Kommission muss jedoch noch mehr tun, um die wichtige Arbeit dieser Gruppen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere durch die Veröffentlichung detaillierter Protokolle ihrer Arbeit. Ich beabsichtige außerdem, die von der Kommission angeführten Gründe für die Nichtverabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für Expertengruppen genau zu prüfen.“
Die Ombudsfrau wird die Antwort der Kommission nun im Detail prüfen und ihre vollständige Analyse in Kürze veröffentlichen. Die Stellungnahme der Kommission ist verfügbar Here.
In einer separaten Untersuchung prüft die Ombudsfrau, ob die GD AGRI die in ihrem rechtsverbindlichen Rahmen für „Zivildialoggruppen“ festgelegten Verpflichtungen ordnungsgemäß umgesetzt hat. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird ebenfalls in Kürze veröffentlicht.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Organen und Einrichtungen der EU. Jeder EU-Bürger, Einwohner oder ein Unternehmen oder Verein in einem Mitgliedstaat kann beim Bürgerbeauftragten eine Beschwerde einreichen. Der Ombudsmann bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit der EU-Verwaltung. Für mehr Informationen: http://www.ombudsman.europa.eu
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