EU
Neue Maßnahmen, um Lobbyisten zur Unterzeichnung des EU-Transparenzregisters zu ermutigen

Maßnahmen, um Lobbyisten, die mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten, zu ermutigen, die EU-Register für öffentliche Transparenz wurden am 15. April vom Parlament unterstützt. Die Abgeordneten forderten auch erneut, das Register obligatorisch zu machen, und billigten neue Bestimmungen, um Interessengruppen dazu zu bringen, ihre Verbindungen zur EU klarer zu machen.
Roberto Gualtieri (S&D, IT), der für die Entscheidung des Parlaments zur Aktualisierung des Registers zuständig ist, sagte während der Debatte am 14. April: „Um zu vermeiden, dass die Macht einiger weniger die Interessen vieler überwiegt, sollten die Aktivitäten von Interessengruppen transparent sein und strengen Regeln folgen. Diese Änderungen stellen einen, wenn auch nur teilweisen, Schritt in diese Richtung dar, im Hinblick auf die Forderung des Parlaments nach einem verbindlichen Register.“
Der Beschluss wurde mit 646 gegen 14 Stimmen bei XNUMX Enthaltungen angenommen.
Bisher haben schätzungsweise 75 % aller einschlägigen wirtschaftsnahen Organisationen und etwa 60 % der in Brüssel tätigen NRO das Register unterzeichnet. Das Parlament forderte die Europäische Kommission auf, bis Ende 2016 einen Vorschlag vorzulegen, um das Register verpflichtend zu machen.
Anreizmaßnahmen
Die Abgeordneten forderten die folgenden Anreizmaßnahmen, um Lobbyisten zu ermutigen, das Register zu unterzeichnen:
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Ermutigen Sie die Mitarbeiter des Europäischen Parlaments und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, wenn sie von einer nicht registrierten Lobbying-Firma angesprochen werden, dies zu fordern, bevor sie sich mit ihrem Vertreter treffen;
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Beschränkung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Parlaments für nicht registrierte Organisationen;
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Erleichterung der Genehmigung zur Organisation oder Mitveranstaltung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Parlaments für registrierte Lobbyisten;
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Erleichterung der Übermittlung von Informationen, auch über spezielle Mailinglisten, für registrierte Lobbyisten;
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die Teilnahme registrierter Lobbyisten als Redner an Ausschussanhörungen zuzulassen und;
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die Schirmherrschaft des EP für Veranstaltungen auf registrierte Lobbyisten beschränken.
Das Parlament forderte die Kommission außerdem auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Klarere Definitionen
Das Parlament möchte eine detailliertere Definition des Begriffs „unangemessenes Verhalten“ als die im Verhaltenskodex des Registers festgelegte und verlangt die vollständige Offenlegung der Identität aller von den einzelnen registrierten Organisationen vertretenen Kunden.
Hintergrund und nächste Schritte
Das aktuelle Register wurde 2011 gemeinsam vom Parlament und der Kommission eingerichtet. Das Parlament wollte immer, dass das Register verpflichtend ist, aber es hat sich als schwierig erwiesen, dafür im EU-Vertrag eine geeignete Rechtsgrundlage zu finden. Diese Maßnahmen werden intern vom Parlament umgesetzt.
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