EU
Neue Regeln für die Finanzierung der EU den politischen Parteien und Stiftungen
Pläne zur Reform der Finanzierungsmodalitäten und des Rechtsstatus der europäischen politischen Parteien und ihrer angeschlossenen Stiftungen wurden am 18. März vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen unterstützt. Die neuen Regeln, die bereits informell mit dem Rat vereinbart wurden, sollten die Finanzen dieser Einrichtungen klären und ihren europäischen Charakter stärken. Ein System zur Überwachung der Einhaltung und zur Verhängung von Sanktionen bei Verstößen ist ebenfalls Teil des Deals.
„Mit der heutigen Abstimmung fordern wir nicht mehr Mittel für die politischen Parteien der EU, sondern haben im Gegenteil deren Transparenz verbessert, indem wir die Regeln für die Verwendung der Mittel und die damit verbundenen Sanktionen verschärft haben. Der Text bietet auch EU-weiten politischen Parteien eine EU-Rechtspersönlichkeit, die mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet", sagte Marietta Giannakou (EVP, EL), die die Gesetzgebung durch das Parlament steuert. Das Gesetz wurde mit 18 Stimmen bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.EU-Rechtsstatut
Politische Parteien der EU (EUPPs) und ihre angeschlossenen Stiftungen müssen gemäß EU-Recht gegründet werden, um die durch die Vielfalt der nationalen Rechtsformen geschaffenen Hindernisse zu überwinden und hohe Standards an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, heißt es in dem Text.
Mehr finanzielle Flexibilität und Transparenz
Neue Regeln würden es europäischen Parteien und Stiftungen erleichtern, eigene Mittel zu generieren, indem die Spendenobergrenze von 12,000 Euro auf 18,000 Euro pro Spender und Jahr angehoben wird. Bei einer Spende über 3,000 € würden die Namen der Spender und die entsprechenden Beträge öffentlich bekannt gegeben (zwischen 1,500 € und 3,000 € muss der Spender zustimmen). Der Prozentsatz der Eigenmittel, die ein EEUP sammeln muss, um EU-Gelder zu erhalten, bleibt bei 15 %.
Strafen
Der Text besagt, dass das Europäische Parlament und eine unabhängige Behörde für die Bewertung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig sind.
Die von den drei EU-Organen ausgewählte Behörde wäre allein dafür zuständig, die Einhaltung der Registrierungsvorschriften zu überprüfen und über die Abmeldung eines EEUP zu entscheiden. Sie würde sich auch mit anderen Anforderungen in Bezug auf Nicht-EU-Mittel (dh Spenden und Beiträge) befassen. Im Falle eines Verstoßes würde die Behörde Korrekturmaßnahmen verlangen, andernfalls könnte sie Strafen in Form von Geldbußen verhängen und als letztes Mittel die Abmeldung, die die Partei von der Finanzierung ausschließen würde.
Das Parlament würde Strafen für den Missbrauch von EU-Mitteln verhängen, zB bei Nichteinhaltung von Melde- und Transparenzpflichten oder bei strafrechtlicher Verurteilung. Zu den Strafen könnten die Aufnahme in eine Datenbank gehören, die das EUPP für 5 Jahre von der EU-Förderung ausschließt (10 im Falle eines Wiederholungsvergehens) und/oder Geldstrafen von 2 % des Zuschussbetrags bis zu 20 % bei Wiederholung.Achtung der EU-Werte eine Voraussetzung
Die Achtung der EU-Werte gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags wäre eine Voraussetzung für jedes Bündnis nationaler Parteien, die einen EU-Rechtsstatus und EU-Mittel beantragen möchten. Um diesen Status zu erhalten, müsste ein EEUP auch mindestens einen gewählten Abgeordneten haben.
Bei Zweifeln an der Einhaltung der EU-Werte würde die Behörde eine Überprüfung durchführen und nach Einholung der Stellungnahme eines Ausschusses „unabhängiger Persönlichkeiten“ schließlich über eine mögliche Abmeldung des Betroffenen entscheiden. Die Behörde könnte beschließen, ein EEUP nur im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes und niemals innerhalb der zwei Monate vor den Europawahlen abzumelden. Der Beschluss wäre anwendbar, sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände erhoben.
Keine Finanzierung für nationale Wahl- oder Referendumskampagnen
Der europäische Status würde eine EUPP nicht berechtigen, Kandidaten für nationale oder europäische Wahlen zu nominieren oder an Referendumskampagnen teilzunehmen. Diese Fragen bleiben in der nationalen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Nächste Schritte und Inkrafttreten
Die Einigung muss noch vom gesamten Parlament in einer für die April-Sitzung angesetzten Abstimmung gebilligt werden. Die Kommission sollte bis Mitte 2018 einen Vorschlag zur Verbesserung der Vorschriften vorlegen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2017 gelten.
Verfahren: Mitentscheidung (ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung
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