EU
Entrechtung: Kommission ergreift Maßnahmen, um Wahlrecht von EU-Bürgern im Ausland zu verteidigen
Die Europäische Kommission hat heute (29 Januar) Leitlinien für Mitgliedstaaten herausgegeben, die Vorschriften erlassen haben, die dazu führen, dass die Bürger bei nationalen Wahlen ihr Stimmrecht verlieren, einfach weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU ausgeübt haben. Fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Zypern, Malta und das Vereinigte Königreich) wenden derzeit Regelungen an, die diese Wirkung haben. Während die Mitgliedstaaten gemäß den bestehenden EU-Verträgen bestimmen können, wer bei nationalen Wahlen vom Wahlrecht profitieren kann, können Entrechtungspraktiken die Freizügigkeitsrechte der EU negativ beeinflussen. Entrechtungspraktiken stehen auch im Widerspruch zur Grundvoraussetzung der Unionsbürgerschaft, die den Bürgern zusätzliche Rechte einräumen soll, anstatt sie der Rechte zu berauben.
„Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden politischen Bürgerrechte. Es ist Teil der demokratischen Grundstruktur. Bürgern das Wahlrecht zu entziehen, sobald sie in ein anderes EU-Land ziehen, kommt einer Bestrafung für die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit gleich. Solche Praktiken laufen Gefahr, sie zu Bürgern zweiter Klasse zu machen“, sagte Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Justizkommissarin. „In Briefen, Petitionen und Bürgerdialogen haben uns die Bürgerinnen und Bürger deutlich gemacht, wie wichtig ihnen dieses Thema ist. Deshalb hat sich die Kommission im Bericht zur Unionsbürgerschaft 2013 verpflichtet, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Heute leisten wir unseren Beitrag. Wir fordern die Mitgliedstaaten zu mehr Flexibilität auf und geben den fünf betroffenen Ländern angemessene Leitlinien, damit Bürgerinnen und Bürger wieder in die Wählerverzeichnisse ihres Heimatlandes aufgenommen werden können. Ich hoffe, die Mitgliedstaaten sind bereit, diese konkreten Anliegen anzugehen, denn der Entzug des Wahlrechts ist für die Betroffenen eine schwerwiegende Angelegenheit.“
In fünf EU-Ländern gelten derzeit nationale Vorschriften, die aufgrund von Aufenthalten im Ausland zum Verlust nationaler Stimmrechte führen (Dänemark, Irland, Zypern, Malta und Vereinigtes Königreich). Die Regeln sind sehr unterschiedlich, da zypriotische Staatsbürger ihre Stimme verlieren, wenn sie sechs Monate vor einer Wahl nicht in Zypern wohnhaft waren, während britische Staatsbürger in den letzten 15 Jahren registriert sein müssen, um an einer Adresse in Großbritannien zu wählen (siehe Übersicht in Englisch) Der Anhang). Es gibt andere Mitgliedstaaten, die es ihren EU-Bürgern gestatten, unter bestimmten Bedingungen das Wahlrecht beizubehalten, beispielsweise Österreich, in dem die ausländischen Bürger ihre Registrierung im Wählerverzeichnis regelmäßig erneuern müssen, oder Deutschland, in dem die Bürger mit dem Wählerverzeichnis vertraut und betroffen sein müssen von der nationalen Politik.
Die Hauptbegründung für Entrechtungsregeln - dass im Ausland lebende Bürger keine ausreichenden Verbindungen mehr zu ihrem Heimatland haben - scheint in der heutigen vernetzten Welt überholt zu sein.
Die heute von der Kommission herausgegebenen Leitlinien zielen darauf ab, das Problem in angemessener Weise anzugehen, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden,
- Ermöglichen Sie ihren Staatsangehörigen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der EU Gebrauch machen, ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen beizubehalten, wenn sie ein anhaltendes Interesse am politischen Leben ihres Landes nachweisen, auch indem sie sich um einen Verbleib in der Wahlliste bewerben.
- Wenn Staatsangehörigen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat gestattet wird, einen Antrag auf Beibehaltung ihrer Stimme zu stellen, stellen Sie sicher, dass sie dies auf elektronischem Wege tun können.
- die Bürger rechtzeitig und angemessen über die Bedingungen und praktischen Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung ihres Stimmrechts bei nationalen Wahlen zu informieren.
Beispiele
Ein dänisches Ehepaar zog nach Polen, um dort zu arbeiten, während ihre Tochter in Dänemark blieb, um ihr Studium abzuschließen. Sie kehren oft nach Kopenhagen zurück, um ihre Familie und Freunde zu besuchen, und bleiben eng mit den politischen und sozialen Entwicklungen in Dänemark verbunden, wo sie beabsichtigen, irgendwann zurückzukehren. Sie können jedoch nicht an nationalen Wahlen teilnehmen, da dänische Staatsbürger, die das Land verlassen, nur dann im Wahlregister verbleiben dürfen, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von zwei Jahren zurückzukehren.
Ein britischer Rentner zog nach seiner Pensionierung nach Frankreich, bleibt aber in engem Kontakt mit Freunden und seiner Familie in Großbritannien. Er besitzt immer noch eine Wohnung in Großbritannien und verfolgt die politischen Entwicklungen dort durch aktuelle Programme im britischen Radio und Fernsehen, die in anderen EU-Ländern weit verbreitet sind. 15 Jahre nach seiner Pensionierung kann er jedoch nicht mehr an nationalen Wahlen in Großbritannien teilnehmen.
Hintergrund
Die Unionsbürgerschaft gibt EU-Bürgern das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen in ihrem EU-Wohnsitzland unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige. Diese Rechte erstrecken sich jedoch nicht auf nationale Wahlen und - in den 13-Mitgliedstaaten, in denen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen ausgestattet sind - auf Regionalwahlen.
Im 2010 UnionsbürgerschaftDie Kommission hat das Thema „Entrechtung“ als ein Problem für EU-Bürger identifiziert, die von ihren Freizügigkeitsrechten Gebrauch machen, und eine Diskussion über mögliche Lösungen eingeleitet.
Am 19 Februar hielten 2013, das Europäische Parlament und die Kommission eine gemeinsame Anhörung zur Unionsbürgerschaft. Die Teilnehmer, darunter betroffene Bürger, Vertreter der Zivilgesellschaft, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Sachverständige, unterstrichen die Notwendigkeit einer Neubewertung der bestehenden Politiken, die die Bürger entrechteten, und die ihnen zugrunde liegenden Rechtfertigungen im Lichte der aktuellen Entwicklungen hin zu einer inklusiveren demokratischen Beteiligung innerhalb der EU.
In einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage zum Wahlrecht hielten zwei Drittel der Befragten es nicht für gerechtfertigt, dass sie ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Herkunftsland nur deshalb verlieren, weil sie in einem anderen EU-Land wohnen.
Das 2013 Unionsbürgerschaft 12 konkrete Wege aufzeigen, um den Europäern zu helfen, ihre EU-Rechte besser zu nutzen, von der Arbeitssuche in einem anderen EU-Land bis zur Gewährleistung einer stärkeren Beteiligung am demokratischen Leben der Union. Die Kommission hat in dem Bericht zugesagt, konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, damit die EU-Bürger ihr Wahlrecht bei den nationalen Wahlen in ihrem Herkunftsland behalten können.
Mehr Infos
Pressemappe (Mitteilung und Empfehlung der Kommission)
Europäische Kommission - Unionsbürgerschaft - Wahlrecht
Homepage von Vizepräsidentin Viviane Reding
Folgen Sie der Vizepräsident auf Twitter: @ VivianeRedingEU
Folgen Sie EU-Justiz auf Twitter: EU_Justice
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