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Ukraine: Europäische Zukunft steht auf dem Spiel
Unbeschadet einer künftigen politischen Entscheidung über eine mögliche Unterzeichnung hat die Kommission heute die Vorschläge für die Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine angenommen, das dem Rat zur Weiterverarbeitung übermittelt wird. Die Kommission begleitete die beiden Vorschläge mit einer politischen Erklärung.
Mit dem heutigen Beschluss unternimmt die EU einen notwendigen Vorbereitungsschritt, um technisch für die mögliche Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens (einschließlich der damit verbundenen vertieften und umfassenden Freihandelszone – DCFTA) auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius in sechs Monaten bereit zu sein. Die EU hat betont, dass sie nur unterzeichnen wird, wenn die Ukraine die notwendigen politischen Voraussetzungen schafft.
Die heutige Annahme der beiden Vorschläge für einen Ratsbeschluss ermöglicht es der EU technisch, mit den erforderlichen Vorbereitungen fortzufahren, ohne einer Entscheidung vorzugreifen: Die Unterzeichnung des Abkommens ist an entschlossene Maßnahmen und konkrete Fortschritte der ukrainischen Behörden hinsichtlich der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012 festgelegten Zielvorgaben geknüpft, die von den Mitgliedstaaten vor dem Gipfeltreffen in Vilnius im Laufe dieses Jahres bewertet werden sollen (Folgemaßnahmen zu den Parlamentswahlen vom Oktober 2012, Behandlung der Fälle selektiver Justiz und Verhinderung einer Wiederholung solcher Fälle sowie Fortführung der gemeinsam vereinbarten Reformagenda).
Vor Genehmigung der Unterzeichnung müssen die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für ihre internen Verfahren zugelassen werden, einschließlich der Beratung der nationalen Parlamente. Berücksichtigt man die Länge und Komplexität des Abkommens wird dieser Prozess mindestens sechs Monate dauern.
Das Abkommen ist das erste einer neuen Generation von Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Östlichen Partnerschaft. Es zielt darauf ab, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU zu vertiefen und den Zugang der Ukraine zum EU-Binnenmarkt, unter anderem durch ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), zu verbessern und so die Bedingungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine zu verbessern.
Die Vereinbarungsverhandlungen wurden in 2011 abgeschlossen und am 30 März 2012 haben die Chefunterhändler der Europäischen Union und der Ukraine den Text des Assoziationsabkommens EU-Ukraine paraphiert.
Am 10. Dezember 2012 verabschiedete der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ Schlussfolgerungen zur Ukraine. Darin bekräftigte die EU ihre Zusage, das Assoziierungsabkommen einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone zu unterzeichnen, sobald die ukrainischen Behörden entschlossen handeln und in den drei Bereichen (Wahlen, selektive Justiz und umfassende Reformen gemäß der Assoziierungsagenda) konkrete Fortschritte erzielen, möglicherweise bis zum Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius. Der Rat betonte zudem, dass die Ukraine ihr Wirtschaftsklima verbessern müsse. Der Rat wies zudem darauf hin, dass mit der Unterzeichnung des Abkommens die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens einhergehen könnte.
Wie von den Schlussfolgerungen des 10-Dezember-2012-Rates gefordert, überwachen der Hohe Vertreter und die Kommission den Rat über die Fortschritte, die die Ukraine bei der Erfüllung der in den Schlussfolgerungen des Rates festgelegten Anforderungen erzielt hat, auch im Rahmen der Vorbereitungen des Juni 2013 Kooperationsrat EU-Ukraine und November 2013 Östlicher Partnerschaftsgipfel in Vilnius.
Die Verhandlungen über dieses umfassenden und ehrgeizigen Abkommen zwischen der EU und der Ukraine wurden im März 2007 ins Leben gerufen. Im Februar 2008, nach der Entscheidung über den Beitritt der Ukraine zur WTO hat die EU und die Ukraine Verhandlungen über die DCFTA, als Kernelement des Assoziierungsabkommens.
Das Assoziierungsabkommen zielt darauf ab, die Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU sowie den schrittweisen Zugang der Ukraine zum EU-Binnenmarkt, unter anderem durch die Einrichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA), zu beschleunigen. Es ist ein konkreter Weg, die Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine zu nutzen, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung zentraler Reformen, der wirtschaftlichen Erholung und des Wachstums, der Regierungsführung und der sektoralen Zusammenarbeit liegt. Das Abkommen stellt zudem eine Reformagenda für die Ukraine dar, die auf einem umfassenden Programm zur Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an zahlreiche EU-Normen basiert. An diesem Programm können sich alle Partner der Ukraine orientieren und ihre Unterstützung gezielt einsetzen. Die EU-Hilfe für die Ukraine ist mit der Reformagenda verknüpft, die sich aus dem Abkommen ergibt. Dem umfassenden Programm zum institutionellen Aufbau kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.
Anna van Densky
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