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Cybersicherheit

Die Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des Cyber ​​Resilience Act

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Hersteller, Entwickler und Unternehmen jeder Größe in der gesamten EU haben nun neue Leitlinien zur Anwendung der Gesetz zur Cyber-Resilienz. Dies wird ihnen helfen, sich auf die obligatorischen Cybersicherheitsanforderungen und Meldepflichten vorzubereiten.

Die neuen Leitlinien der Kommission erläutern die praktische Anwendung dieser Regeln. Sie verdeutlichen, welche Produkte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, was eine wesentliche Änderung darstellt, wie Förderzeiträume zu verstehen sind und wie die Meldepflichten und Risikobewertungsanforderungen erfüllt werden können.

Es beantwortet außerdem Fragen von Unternehmen und legt dabei besonderes Augenmerk auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Es enthält praktische Beispiele und Anwendungsfälle, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Henna Virkkunen, Executive Vice President für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie (Abbildung) sagte: „Diese Leitlinien sind Teil unserer Vereinfachungsstrategie und helfen Unternehmen, ihre Verpflichtungen gemäß dem Cyber ​​Resilience Act fristgerecht und sicher zu erfüllen. Ein cybersicheres Europa und ein unternehmensfreundliches Europa gehören zusammen: Die heutigen Leitlinien tragen dazu bei, dass Produkte auf unserem Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind und gleichzeitig unnötige Belastungen und Rechtsunsicherheit für Unternehmen vermieden werden.“

Die jüngsten Entwicklungen bei fortschrittlichen KI-Modellen mit Cybersicherheitsfunktionen machen die zügige und korrekte Umsetzung des Cyber ​​Resilience Act umso dringlicher. Der seit Dezember 2024 geltende Cyber ​​Resilience Act legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus digitaler Produkte fest; die Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026. Die Leitlinien, die im Vorfeld der Umsetzungsfrist im Dezember 2027 veröffentlicht wurden, stellen einen weiteren konkreten Schritt der Kommission zur Vereinfachung der Cybersicherheitsgesetze dar.

Weitere Informationen finden Sie Online.

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