Künstliche Intelligenz
Kommission bittet um Beiträge zur Klärung der Regeln für allgemeine KI-Modelle

Die Kommission lädt Interessenträger ein, ihre praktischen Erfahrungen einzubringen, um im Rahmen einer gezielten Konsultation klare und verständliche EU-Regeln für allgemeine KI-Modelle (GPAI) zu erarbeiten. Diese werden in die kommenden Leitlinien der Kommission einfließen. Die Leitlinien werden die zentralen Konzepte der Bestimmungen des KI-Gesetzes zu GPAI-Modellen erläutern.
Die kommenden Leitlinien werden detaillierte Erläuterungen zu Fragen wie „Was ist ein allgemeines KI-Modell?“, „Welche Unternehmen sind in verschiedenen Konstellationen Anbieter?“ und „Welche Handlungen stellen ein Inverkehrbringen dar?“ enthalten. Die Leitlinien werden auch darlegen, wie das KI-Büro die Einhaltung der Vorschriften unterstützen wird. Schließlich wird erläutert, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex – sofern er vom KI-Büro und dem KI-Vorstand genehmigt wird – den Verwaltungsaufwand für Anbieter verringern und als Maßstab für die Einhaltung der Vorschriften dienen kann. In dieser Hinsicht ergänzen die Leitlinien den Verhaltenskodex für allgemeine KI, der derzeit fertiggestellt wird.
Alle interessierten Akteure, darunter Anbieter von GPAI-Modellen, nachgelagerte Anbieter von KI-Systemen, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, andere Experten und Behörden, sind eingeladen, Rückmeldung geben Die Konsultation wird bis zum 22. Mai abgeschlossen sein. Die Leitlinien sind nicht bindend, geben aber Aufschluss darüber, wie die Kommission, die für die Überwachung und Durchsetzung der allgemeinen KI-Regeln zuständig ist, diese im Rahmen des KI-Gesetzes auslegen und anwenden wird. Sowohl die Leitlinien als auch der endgültige Verhaltenskodex werden voraussichtlich vor August 2025 veröffentlicht.
Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Interessenträger bei der Umsetzung des KI-Gesetzes zu unterstützen, wird die Kommission in Kürze auch eine gezielte Konsultation zur Einstufung von KI-Systemen als Hochrisikosysteme starten.
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