Medizinische Forschung
Gefährliche Arzneimittel: Verordnung der Kommission soll den Arbeitnehmerschutz verbessern

Der Hauptzweck der neuen Liste besteht darin, die Qualität der Risikobewertung gefährlicher Arzneimittel zu verbessern. Ziel ist es, die Sicherheit der Arbeitnehmer, die gefährlichen Arzneimitteln ausgesetzt sind, weiter zu erhöhen.
Die Kommission veröffentlichte am 18. Februar 2025 eine Kommunikation Erstellung einer indikativen Liste gefährlicher Arzneimittel.
Es ergänzt das bisherige Leitfaden für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arzneimitteln am Arbeitsplatz Sie wird 2023 von der Europäischen Kommission herausgegeben. Sie zielt nicht darauf ab, HMPs durch Arzneimittel zu ersetzen, die nicht gefährlich sind oder für die Gesundheit der Arbeitnehmer weniger gefährlich sind.
Mit dieser Liste möchte die Europäische Kommission außerdem zur Verbesserung der Qualität der Risikobewertung nach Richtlinie 89/391/EWG über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) und Bereitstellung eines Ansatzes auf EU-Ebene zu diesem Thema.
Hintergrund
Die Mitteilung folgt auf Artikel 18a der Richtlinie 2004 / 37 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit.
Erlassen wurde die Verordnung aufgrund der Aufforderung der beiden gesetzgebenden Organe, bis spätestens 5. April 2025 eine Definition und eine indikative Liste gefährlicher Substanzen (HMP) bzw. der darin enthaltenen Stoffe zu erarbeiten.
HMPs sind für die Behandlung von Patienten mit einer Vielzahl von Erkrankungen, darunter Krebs und Rheuma, unverzichtbar. Zu den HMPs zählen insbesondere einige antivirale, immunsuppressive und antineoplastische Medikamente.
Aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Körper fallen HMPs häufig in die Kategorie der Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxischen Substanzen. Sie tragen zwar zur Rettung von Patientenleben bei, doch Arbeitnehmer, die ihnen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, können unbeabsichtigten Auswirkungen ausgesetzt sein. Einige Beispiele für exponierte Arbeitnehmer sind Onkologiepfleger, Onkologieapotheker, Strahlentherapeuten und Tierärzte in Bereichen wie Gesundheits- und Veterinärwesen.
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