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Coronavirus

Coronavirus: Erklärung der Kommission zur Konsultation der Mitgliedstaaten zu dem Vorschlag, den vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen weiter zu verlängern und anzupassen

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Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlagsentwurf zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 und zur weiteren Anpassung des Anwendungsbereichs zur Konsultation übermittelt Staatliche Beihilfen Temporärer Rahmen, ursprünglich am 19. März 2020 verabschiedet, um die Wirtschaft vor dem Hintergrund des Coronavirus-Ausbruchs zu unterstützen. Angesichts des Fortbestehens und der Entwicklung des Coronavirus-Ausbruchs prüft die Kommission die Notwendigkeit, den Befristeten Rahmen weiter zu verlängern und seinen Anwendungsbereich weiterhin an die sich ändernden Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen zur Wahrung eines wirksamen Wettbewerbs aufrechtzuerhalten.

Der Vorschlagsentwurf berücksichtigt erste Rückmeldungen der Mitgliedstaaten eine Umfrage Die von der Kommission im Dezember 2020 gestartete Umfrage soll ihre Meinung zur Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einholen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlagsentwurf zur Konsultation übermittelt, der Folgendes umfasst: (i) die bestehenden Bestimmungen des Befristeten Rahmens bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern; (ii) die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge, die im Rahmen des Befristeten Rahmens gewährt werden, und für Maßnahmen, die zu den Fixkosten von Unternehmen beitragen, die nicht durch ihre Einnahmen gedeckt werden, zu erhöhen, unter Berücksichtigung der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der Bedürfnisse der davon betroffenen Unternehmen Krise; und (iii) es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die gewährten rückzahlbaren Instrumente (einschließlich Darlehen) von bis zu 800,000 € pro Unternehmen (120,000 € pro im Fischerei- und Aquakultursektor tätigem Unternehmen und 100,000 € pro im Fischerei- und Aquakultursektor tätigem Unternehmen) auch zu einem späteren Zeitpunkt umzuwandeln Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte) in Direktzuschüsse umwandeln.

Die Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, zum Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Da die zweite Welle des Coronavirus-Ausbruchs unser Leben weiterhin tiefgreifend beeinträchtigt, benötigen Unternehmen in ganz Europa weitere Unterstützung, um die Krise zu überstehen.“ Deshalb schlagen wir vor, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern und die Förderbeträge, die Unternehmen im Rahmen bestimmter Maßnahmen zur Verfügung stehen, zu erhöhen, um sicherzustellen, dass weiterhin wirksame Unterstützung verfügbar ist. Wir werden über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Ansichten aller Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit, einen wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, entscheiden.“

Die vollständige Erklärung ist verfügbar Online.

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