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Europäischer Gesundheitsdatenraum: Rat verabschiedet neue Verordnung zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu EU-Gesundheitsdaten

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Der Rat der EU hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Austausch und den Zugriff auf Gesundheitsdaten auf EU-Ebene erleichtern soll, und damit den Weg für sein Inkrafttreten geebnet.

Die Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS) Die Verordnung zielt darauf ab, den Zugang und die Kontrolle des Einzelnen über seine persönlichen elektronischen Gesundheitsdaten zu verbessern und gleichzeitig die Weiterverwendung bestimmter Daten für Forschungs- und Innovationszwecke zum Nutzen europäischer Patienten zu ermöglichen. Sie sieht eine gesundheitsspezifische Datenumgebung Dadurch soll ein grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten und -produkten innerhalb der EU sichergestellt werden.

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens in Europa ist eine der wichtigsten Prioritäten der polnischen Präsidentschaft. Die Einführung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) ist ein entscheidender Schritt in diesem Prozess und ermöglicht es EU-Bürgern, überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Der EHDS wird die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem auch künftigen Herausforderungen gewachsen bleibt.

Izabela Leszczyna, polnische Gesundheitsministerin

Einfacherer Zugang zu Gesundheitsdaten für Einzelpersonen

Nach den neuen Regeln haben Einzelpersonen schnellerer und einfacherer Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, ob sie sich in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Sie haben außerdem größere Kontrolle über die Verwendung dieser Daten. Die EU-Länder werden aufgefordert, eine Digitale Gesundheitsbehörde um die neuen Bestimmungen umzusetzen.

Größeres Forschungspotenzial

Das EHDS wird Forschern und politischen Entscheidungsträgern auch Zugang zu bestimmten Arten von anonymisierte, sichere Gesundheitsdaten, sodass sie das enorme Potenzial der Gesundheitsdaten der EU ausschöpfen können, um die wissenschaftliche Forschung zu unterstützen, bessere Behandlungsmethoden zu entwickeln und die Patientenversorgung zu verbessern.

Sicherstellung der Interoperabilität

Derzeit ist der Digitalisierungsgrad von Gesundheitsdaten in der EU von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich, was den Datenaustausch über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg erschwert. Die neue Verordnung verlangt, dass alle elektronischen Gesundheitsaktensysteme (EHR) den Spezifikationen der Europäischer Austausch elektronischer Patientenakten Formatund sicherzustellen, dass sie auf EU-Ebene interoperabel sind.

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Nächste Schritte

Die Verordnung wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament förmlich unterzeichnet. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund

Am 3. Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Der Vorschlag ist der erste von neun europäischen sektor- und domänenspezifischen Datenräumen, die die Kommission in ihrer Mitteilung „Eine europäische Datenstrategie“ aus dem Jahr 2020 vorstellte. Der Rat und das Europäische Parlament erzielten am 15. März 2024 eine vorläufige Einigung über die Verordnung.

Ziel des EHDS ist es, den grenzüberschreitenden Zugriff auf Gesundheitsdaten und deren Austausch zu erleichtern, um sowohl die Gesundheitsversorgung zu unterstützen („primäre Datennutzung“) als auch die Gesundheitsforschung und -politik zu unterstützen (Wiederverwendung von Daten, auch „sekundäre Datennutzung“ genannt). Es gilt als eine tragende Säule der Europäischen Gesundheitsunion.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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