Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein italienisches Programm in Höhe von 370 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die auf dem Kongress und in der fairen Industrie tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein italienisches Programm in Höhe von 370 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen der Kongress- und Messebranche genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Das Programm steht Messeagenturen und Veranstaltern von Kongressen und Messen sowie Logistik-, Transport- und Messebauern offen, deren Umsatz mehr als 50 % auf Messen und Kongressen erwirtschaftet. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund der Absage oder Verschiebung mindestens einer Veranstaltung aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs zwischen dem 23. Februar und dem 30. September 2020 einen Umsatzrückgang erlitten haben.
Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen, die als Anteil des Einkommensrückgangs berechnet werden, den der Begünstigte vom 23. Februar 2020 bis zum 31. Juli 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019 erlitten hat. Ziel der Regelung ist die Abmilderung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die plötzlichen Liquiditätsengpässe, mit denen die Begünstigten aufgrund der restriktiven Maßnahmen konfrontiert sind, die die italienische Regierung verhängen musste, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) darf die Beihilfe 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten; und (ii) sie wird vor dem 30. Juni 2021 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben und die im Vorübergehenden Rahmen festgelegten Bedingungen.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59992 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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