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Coronavirus

Die Kommission genehmigt das dänische Programm zur Unterstützung der Organisatoren von Veranstaltungen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein dänisches Programm zur Unterstützung von Veranstaltern genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms erfolgt die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Das Programm steht Veranstaltern von Veranstaltungen mit 350 oder mehr Teilnehmern offen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Wirtschaft, die zwar nicht verboten sind, jedoch verschiedenen Beschränkungen unterliegen, z. B. der Auferlegung obligatorischer Schutzausrüstung, zusätzlicher sanitärer Anforderungen und sicherer Distanzierung und eine Anforderung, dass die Teilnehmer auf festen Sitzen sitzen müssen, die in dieselbe Richtung weisen.

Diese allgemeinen behördlichen Beschränkungen können zur Absage, Verschiebung oder wesentlichen Änderung der Ereignisse führen. Ziel des Systems ist es, die plötzlichen Liquiditätsengpässe, denen die Begünstigten aufgrund dieser restriktiven Maßnahmen ausgesetzt sind, abzumildern und die Kontinuität ihrer Wirtschaftstätigkeit sicherzustellen. Die Regelung gilt zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021, sofern die staatlichen Beschränkungen in Kraft bleiben. Das geschätzte Budget beträgt 15 Mio. DKK (ca. 2 Mio. EUR) pro Monat.

Die Kommission stellte fest, dass dieses System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Unterstützung (i) 800,000 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) die Beihilfe wird vor dem 30. Juni 2021 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben und die im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59960 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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