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Coronavirus

Die Kommission genehmigt das dänische Dachprogramm zur Unterstützung selbständiger Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein dänisches Dachprogramm zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms erfolgt die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Das System steht selbständigen Unternehmen offen, die in allen Wirtschaftssektoren tätig sind, mit Ausnahme des Finanzsektors, die aufgrund der von der dänischen Regierung beschlossenen (oder zu verabschiedenden) restriktiven Maßnahmen zur Begrenzung des Umsatzes einen Umsatzverlust erleiden Ausbreitung des Coronavirus zwischen dem 19. August 2020 und dem 30. Juni 2021.

Das geschätzte Budget des Programms beläuft sich im Zeitraum September bis Dezember 0.5 auf 67 Mrd. DKK (rund 2020 Mio. EUR) pro Monat. Das geschätzte Budget für das erste Semester 2021 wird voraussichtlich in etwa gleich hoch sein. Die Kommission stellte fest, dass das dänische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Unterstützung (i) 100,000 EUR pro im Agrarsektor tätigem Begünstigten, 120,000 EUR pro im Fischerei- und Aquakultursektor tätigem Begünstigten und 800,000 EUR pro in allen anderen Sektoren tätigen Begünstigten nicht überschreiten. und (ii) die Beihilfe wird vor dem 30. Juni 2021 gewährt.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59764 im Register für staatliche Beihilfen auf der Wettbewerbswebsite der Kommission zur Verfügung gestellt, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst sind.

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