Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein litauisches Programm in Höhe von 5 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Pelzzucht tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein litauisches Programm in Höhe von 5 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Pelzzuchtsektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf von Unternehmen zu decken, die im Pelzzuchtsektor tätig sind, da Pelzhandelsauktionen geschlossen werden und die gesamte Produktion in landwirtschaftlichen Betrieben gelagert wird. Das Programm wird ihnen auch helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch fortzusetzen. Das Programm wird voraussichtlich rund 150 Unternehmen zugute kommen.
Die Kommission stellte fest, dass das litauische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Beihilfe 100,000 EUR pro Begünstigten gemäß dem vorübergehenden Rahmen für Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, nicht überschreiten, und (ii) die Beihilfe im Rahmen der Regelung kann bis zum 30. Juni 2021 gewährt werden.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.59345 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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