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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein italienisches Programm in Höhe von 175 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Tourismus- und Thermalbadsektor, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat eine italienische Regelung in Höhe von 175 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Tourismus- und Thermalbadsektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die Unterstützung erfolgt in Form einer Befreiung von der Pflicht zur Zahlung bestimmter Sozialbeiträge. Ziel der Regelung ist es, die Arbeitskosten privater Arbeitgeber im Tourismus- und Thermalbadsektor zu senken, um das Beschäftigungsniveau vor dem Hintergrund des Coronavirus-Ausbruchs aufrechtzuerhalten.

Die Maßnahme sieht eine vollständige Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung) für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor. Die Maßnahme gilt für diejenigen Arbeitgeber, die in der Tourismus- und Thermenbranche tätig sind und Arbeitnehmer mit neuen befristeten Arbeitsverträgen oder Saisonverträgen für den Zeitraum vom 15. August bis 31. Dezember 2020 einstellen.

Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) darf die Beihilfe 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten; und (ii) die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben ) AEUV und die im Vorübergehenden Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59295 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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