Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Die Kommission genehmigt modifizierte ungarische Programme zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Änderung mehrerer bestehender ungarischer staatlicher Beihilfesysteme zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus im Einklang mit dem Temporärer Rahmen - schreibt Candice Musungayi. Die ursprünglichen Regelungen wurden von der Kommission unter den Fallnummern genehmigt SA.56926SA.56994SA.57121SA.57064SA.57198SA.57329SA.57269SA.57285SA.57468 und SA.58202.

Ungarn hat bestimmte Änderungen der ursprünglichen Regelungen mitgeteilt, insbesondere (i) die Verlängerung der Laufzeit der Regelungen bis zum 30. Juni 2021; (ii) die Verlängerung der ursprünglichen Fristen für die Einreichung von Anträgen; und (iii) eine Aufstockung der Budgets der Systeme um insgesamt 3.1 Mrd. EUR.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die geänderten Regelungen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV im Sinne des vorläufigen Rahmens notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beseitigen. Die geänderte Maßnahme SA.58202 trägt zur Entwicklung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten bei, ist angemessen und notwendig, um die Gesundheitskrise gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV zu bewältigen, und beeinträchtigt die Handelsbedingungen und den Wettbewerb nicht in gegenteiligem Umfang zum gemeinsamen Interesse.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59306 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Webseite.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending