Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein tschechisches Mietentschädigungssystem in Höhe von 110 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Unternehmen

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission genehmigte ein tschechisches Programm in Höhe von 3 Mrd. CZK (ca. 110.5 Mio. EUR) zur Unterstützung von Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen, die Räumlichkeiten mieten, deren Ausübung aufgrund der von der Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus verhängten Maßnahmen eingeschränkt oder verboten war Ausbruch. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen.

Die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen deckt 50% der für die Monate Juli, August und September 2020 fälligen Miete. Ziel des Programms ist es, die Liquiditätsengpässe zu verringern, mit denen die betroffenen Unternehmen konfrontiert sind auf die Maßnahmen der tschechischen Regierung zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die Kommission stellte fest, dass das tschechische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Unterstützung pro Unternehmen 800,000 € nicht überschreiten, wie im vorübergehenden Rahmen vorgesehen; und (ii) das System läuft bis zum 30. Juni 2021. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das System gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben und die Bedingungen des vorübergehenden Rahmens.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59118 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending