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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein griechisches Programm in Höhe von 7.7 Mio. EUR zur Unterstützung kultureller Aktivitäten in der Stadt Athen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus

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Die Europäische Kommission hat ein griechisches Programm in Höhe von 7.7 Mio. EUR zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen genehmigt, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus im Kultursektor der Stadt Athen tätig sind. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Eine Liste der Kosten, die diesen Unternehmen im Jahr 2019 entstanden sind, wird als Bezugspunkt für die Berechnung des Beihilfebetrags pro Unternehmen herangezogen, der zwischen 10,000 und 200,000 EUR liegen kann.

Ziel der Maßnahme ist es, den plötzlichen Liquiditätsengpass zu verringern, mit dem diese Unternehmen aufgrund der Maßnahmen konfrontiert sind, die die griechische Regierung ergreifen musste, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen und die Kontinuität ihrer Wirtschaftstätigkeit sicherzustellen. Die Maßnahme wird Unternehmen dabei helfen, kulturelle Veranstaltungen zu organisieren, die das Kulturgut der Stadt Athen fördern. Die Kommission stellte fest, dass die griechische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.

Insbesondere wird die Unterstützung (i) 800,000 € pro Unternehmen gemäß dem vorübergehenden Rahmen nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 30. Juni 2021 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelung gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die Bedingungen des vorläufigen Rahmens.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59033 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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