Coronavirus
Die Kommission genehmigt eine rumänische Darlehensgarantie in Höhe von 19.3 Mio. EUR, um TAROM für Schäden zu entschädigen, die durch den Ausbruch des Coronavirus entstanden sind
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen eine Darlehensgarantie in Höhe von bis zu 19.3 Mio. EUR (ca. 94 Mio. RON) zugunsten der rumänischen staatlichen Fluggesellschaft TAROM genehmigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Fluggesellschaft für die Verluste zu entschädigen, die direkt durch den Ausbruch des Coronavirus und die von Rumänien und anderen Zielländern eingeführten Reisebeschränkungen verursacht wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2020 zu begrenzen.
Dies hat Tarom gezwungen, die meisten seiner Linienflüge abzusagen, und zu erheblichen Umsatzverlusten geführt. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form einer Garantie für Marktdarlehen. Die Kommission bewertete die Maßnahme unter Artikel 107 (2) (b) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es der Kommission ermöglicht, von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, um bestimmte Unternehmen oder bestimmte Sektoren (in Form von Regelungen) für die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse verursachten Schäden zu entschädigen; wie der Ausbruch des Coronavirus.
Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die rumänische Maßnahme Schäden kompensieren wird, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus stehen. Eine unabhängige externe Prüfungsgesellschaft prüft, ob die Beihilfe den Schaden zwischen dem 16. März und dem 30. Juni 2020 nicht überschreitet. Nach der Prüfung muss jede öffentliche Unterstützung, die TAROM über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus erhält, erfolgen kehrte nach Rumänien zurück. Das Risiko einer Überkompensation ist daher ausgeschlossen.
Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die rumänische Maßnahme den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb Website, der Öffentlichkeit Bei Register unter der Fallnummer SA.56810, sobald Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.
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