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Belgien

Die Kommission genehmigt ein belgisches Programm in Höhe von 10 Mio. EUR zur Unterstützung der Kartoffelproduzenten, die vom Ausbruch des Coronavirus in der Wallonie betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von 10 Mio. EUR zur Unterstützung des wallonischen Kartoffelsektors im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung, die in Form von direkten Zuschüssen gewährt wird, steht Produzenten und Lagern offen, die im Kartoffelsektor in Wallonien tätig sind.

Das Programm zielt darauf ab, den Liquiditätsbedarf der Begünstigten zu decken und ihnen so zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch des Coronavirus fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass das belgische System den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens entspricht. Insbesondere (i) darf die Beihilfe 100,000 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten, wie dies im vorübergehenden Rahmen für Unternehmen im primären Agrarsektor vorgesehen ist, und (ii) das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission das System gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58649 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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