Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein litauisches Programm in Höhe von 1 Mio. EUR zur Unterstützung von Reiseveranstaltern, die Reisende im Zusammenhang mit dem Ausbruch des # Coronavirus zurückführen
Die Europäische Kommission genehmigte ein mit 1 Mio. EUR dotiertes litauisches Programm zur Unterstützung von Reiseveranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch Reisende repatriieren mussten. Die Maßnahme wurde im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms genehmigt. Temporärer RahmenDie öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und beträgt 75 % der Kosten, die dem Betreiber für die Rückführung von Reisenden aus dem Ausland zwischen dem 26. Februar und dem 31. März 2020 entstehen.
Ziel der Maßnahme ist es, die plötzlichen Liquiditätsengpässe abzumildern, mit denen die betroffenen Reiseveranstalter aufgrund der Repatriierungskosten konfrontiert sind. Die Kommission stellte fest, dass die litauische Maßnahme die im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Unterstützung pro Unternehmen 800,000 31 EUR nicht überschreiten und spätestens am 2020. Dezember XNUMX gewährt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58476 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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