Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein portugiesisches Kreditlinienprogramm in Höhe von 5 Mio. EUR zur Unterstützung von KMU im Agrar- und Lebensmittelsektor, die vom Ausbruch des # Coronavirus auf Madeira betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein portugiesisches Kreditlinienprogramm in Höhe von 5 Mio. EUR genehmigt, um auf Madeira tätige KMU im Agrar- und Lebensmittelsektor zu unterstützen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung in Form von gesenkten Zinssätzen steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen, die im Agrar- und Agrar- und Ernährungssektor in der autonomen Region Madeira tätig sind.
Das Programm soll den Begünstigten helfen, die durch den Coronavirus-Ausbruch entstandenen Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Kreditlinie dient der Unterstützung von Erzeugern und Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor Madeiras im Rahmen von POSEI. POSEI ist das EU-Förderprogramm für Gebiete in äußerster Randlage, die aufgrund ihrer Abgelegenheit, Insellage, geringen Größe, schwierigen Relief- oder Klimabedingungen vor besonderen Herausforderungen stehen.
Die Kommission stellte fest, dass das portugiesische System den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens entspricht. Insbesondere müssen (i) die Darlehensverträge bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet sein und eine Laufzeit von einem Jahr haben, und (ii) der Gesamtbetrag des pro Unternehmen gewährten Darlehens darf 25% seines Gesamtumsatzes nicht überschreiten im Jahr 2019 oder doppelt so hoch wie die jährliche Lohnabrechnung im Jahr 2019.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.58423 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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