Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein rumänisches Programm in Höhe von 935 Mio. EUR zur Unterstützung von KMU und bestimmten großen Unternehmen, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein rumänisches Programm in Höhe von 935 Mio. EUR (4.521 Mrd. RON) zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Unternehmen genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen für Betriebskapital und produktive Investitionen und wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Die Maßnahme wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugänglich sein, die in bestimmten Sektoren tätig sind, sowie bestimmten großen Unternehmen, die mit den förderfähigen KMU in Verbindung stehen und von dem Ausbruch des Coronavirus negativ betroffen sind.
Ziel des Programms ist es, diesen Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Aktivitäten fortsetzen, Investitionen tätigen und Arbeitsplätze erhalten können. Die Kommission stellte fest, dass das rumänische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) werden die direkten Zuschüsse 100,000 EUR pro im primären Agrarsektor tätigem Unternehmen, 120,000 EUR pro im Fischerei- oder Aquakultursektor tätigem Unternehmen und 800,000 EUR pro in allen anderen Sektoren tätigen Unternehmen nicht überschreiten; und (ii) die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2020. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben und die im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier oder. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58166 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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