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Die Kommission genehmigt ein Gutscheinprogramm in Höhe von 200 Mio. EUR zur Unterstützung des Zugangs von Familien mit niedrigem Einkommen zu Breitbanddiensten in #Italien

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein Gutscheinprogramm in Höhe von 200 Mio. EUR genehmigt, um Familien mit niedrigem Einkommen in Italien den Zugang zu Hochgeschwindigkeitsbreitbanddiensten zu erleichtern. Die Maßnahme wird dazu beitragen, die digitale Kluft in Italien zu verringern und mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Dieses mit 200 Millionen Euro dotierte italienische Gutscheinprogramm wird einkommensschwachen Familien in Italien den Zugang zu schnellen Breitband-Internetdiensten ermöglichen. Es trägt maßgeblich dazu bei, die digitale Kluft im Land zu schließen, die durch den Ausbruch des Coronavirus noch deutlicher geworden ist. Das Programm stellt sicher, dass berechtigte Familien Telearbeit leisten und kostenlos auf Online-Bildungsangebote zugreifen können – und zwar über die Technologie ihrer Wahl. Dieser Beschluss bietet den Mitgliedstaaten eine nützliche Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung solcher Gutscheinprogramme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.“

Das italienische Programm zielt darauf ab, Familien mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, indem Gutscheine für den Kauf von Breitbanddiensten mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit / s) bereitgestellt werden, wobei die höchste verfügbare Geschwindigkeit bevorzugt wird, sofern mehrere geeignete Infrastrukturen in den jeweiligen Bereichen vorhanden sind Bereich. Die Gutscheine decken auch die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung ab, z. B. eines Tablets oder eines PCs.

Die Maßnahme zielt darauf ab, berechtigten Familien die Telearbeit zu ermöglichen und auf Bildungs- und andere Online-Dienste zuzugreifen, die von Schulen, Universitäten, öffentlichen Dienstleistern und Unternehmen bereitgestellt werden.

Italien hat die Unterstützungsmaßnahme zur Bewertung durch die Kommission gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen mitgeteilt. Die Kommission stellte fest, dass sich das System hauptsächlich an Familien richtet und gleichzeitig staatliche Beihilfen zugunsten von Telekommunikationsdienstleistern darstellt, die in der Lage sein werden, solche Dienste über vorhandene Breitbandinfrastrukturen anzubieten und die erforderlichen Geräte (wie Computer und Computer) bereitzustellen / oder Tabletten).

Die Kommission bewertete die Maßnahme daher insbesondere nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen Artikel 107 (2) (a) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, einzelnen Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen Beihilfen mit sozialem Charakter zu gewähren.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme technologisch neutral sein wird. In dieser Hinsicht können die berechtigten Familien den Gutschein verwenden, um einen verfügbaren NGA-Breitbanddienst (Next Generation Access) des Anbieters ihrer Wahl zu abonnieren. Darüber hinaus erfolgt keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft des Telekommunikationsanbieters oder der Herkunft der Produkte. Jeder Telekommunikationsanbieter, der in der Lage ist, berechtigten Familien NGA-Breitbanddienste und die erforderlichen Endbenutzergeräte zur Verfügung zu stellen, hat die Möglichkeit, seine Dienste anzubieten.

Darüber hinaus wird Italien angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine übermäßige Verzerrung des Wettbewerbs zu vermeiden, und insbesondere überwachen, dass das System nicht lediglich dazu verwendet wird, bestehende Abonnements von NGA-Breitbanddiensten zu ersetzen.

Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht und zu den in der EU festgelegten strategischen Zielen der EU beiträgt Digitale Agenda für Europa und in der Mitteilung Auf dem Weg zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft.

Diese Entscheidung stellt auch nützliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten, wie diese Pläne im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften ausgelegt werden.

Hintergrund

Die Breitbandverbindung ist von strategischer Bedeutung für das Wachstum und die Innovation in Europa in allen Wirtschaftsbereichen sowie für den sozialen und territorialen Zusammenhalt. Das Digitale Agenda für Europa erkennt die sozioökonomischen Vorteile von Breitband an und legt Ziele für die Breitbandentwicklung in Europa fest, einschließlich der Tatsache, dass 50% oder mehr der europäischen Haushalte Internetverbindungen über 100 Mbps abonnieren sollten.

Die Digitale Agenda für Europa wurde in 2016 durch die Kommunikation der Gigabit-GesellschaftDies definiert die Konnektivitätsziele, die bis 2025 erreicht werden sollen. Die Entwicklung von Netzwerken mit sehr hoher Kapazität, die Download-Geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit / s bieten und auf 1 Gbit / s aufrüstbar sind, sollte die weit verbreitete Verwendung von Produkten, Diensten und Anwendungen in der Digital Single ermöglichen Markt.

Die nicht vertrauliche Fassung der aktuellen Entscheidung wird unter der Aktenzeichen SA.57495 im Internet zur Verfügung gestellt Beihilfenregister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald alle Fragen der Vertraulichkeit wurden gelöst. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in der aufgeführten Staatliche Beihilfen Weekly e-News.

 

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