Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein lettisches Programm in Höhe von 19 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Ausbruch des # Coronavirus betroffenen Sektoren Tourismus und Veranstaltungsorganisation
Die Europäische Kommission hat ein lettisches Programm in Höhe von 19 Mio. EUR zur Unterstützung von Tourismus- und Veranstaltungsbetreibern genehmigt, die ihre Aktivitäten aufgrund der ergriffenen Sofortmaßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus einschränken, aussetzen oder einstellen mussten. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer RahmenDie staatliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und beträgt 30 % der vom Begünstigten im Jahr 2019 gezahlten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Unternehmen, die im Zeitraum von April bis Juni 30 innerhalb eines Monats einen Einkommensverlust von mindestens 2020 % gegenüber dem Vorjahresmonat erlitten haben, haben Anspruch auf Unterstützung im Rahmen dieser Regelung. Darüber hinaus sollen die Zuschüsse für die Vergütung der Arbeitnehmer verwendet werden.
Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und die plötzlichen Liquiditätsengpässe der betroffenen Unternehmen abzumildern. Die Kommission stellte fest, dass die lettische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Unterstützung 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten und (ii) die Beihilfe im Rahmen der Maßnahme wird spätestens am 31. Dezember 2020 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Behebung einer schwerwiegenden Störung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58072 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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