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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein rumänisches Hilfsprogramm in Höhe von 1 Mio. EUR für Fluggesellschaften, die nach dem Ausbruch des # Coronavirus den Betrieb am Flughafen Oradea aufnehmen oder wieder aufnehmen

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Die Europäische Kommission hat ein rumänisches Programm in Höhe von 1 Mio. EUR für Fluggesellschaften genehmigt, die Flüge zum und vom Flughafen Oradea in Rumänien wieder aufnehmen oder starten. Der Flughafen Oradea spielt eine wichtige Rolle in der regionalen und internationalen Konnektivität des Landes. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Es bietet Hilfe in Form von direkten Zuschüssen und wird allen interessierten Fluggesellschaften, die den Betrieb am Flughafen Oradea aufnehmen oder wieder aufnehmen, auf transparente Weise zugänglich sein. Die Beihilfe wird nach einer Bewertung der Anzahl der Ziele, der Häufigkeit der Flüge und der geschätzten Zahl der Fluggastgeneration im ersten Jahr nach Erhalt der Beihilfe gewährt. Ziel der Maßnahme ist es, die Aktivitäten dieser Luftfahrtunternehmen zu unterstützen und die wirtschaftliche Erholung und strukturelle Lebensfähigkeit der Region im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen.

Die Kommission stellte fest, dass das rumänische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten und vor dem 31. Dezember 2020 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben 3 (XNUMX) (b) AEUV und die im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57817 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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