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Bulgarien

Die Kommission genehmigt ein bulgarisches Programm in Höhe von 28 Mio. EUR zur Unterstützung von Reiseveranstaltern, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein bulgarisches Programm in Höhe von 28 Mio. EUR (55 Mio. BGN) zur Unterstützung von Reiseveranstaltern genehmigt, die aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus gezwungen sind, ihre Aktivitäten einzuschränken oder auszusetzen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen.

Im Rahmen der Maßnahme haben Reiseveranstalter Anspruch auf 35 € für jeden Passagier, der ein Reisepaket bei ihnen gebucht hat, das einen Flug nach Bulgarien beinhaltet. Die Berechtigung ist auf Flüge zwischen dem 14. Mai und dem 31. Dezember 2020 beschränkt. Die Regelung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses. Die Maßnahme steht allen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften unabhängig vom Registrierungsland und allen Reisenden unabhängig vom Herkunftsland offen. Ziel der Maßnahme ist es, den Tourismus anzukurbeln. Dies wird den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern und den plötzlichen Liquiditätsengpass für die betroffenen Unternehmen verringern.

Die Kommission stellte fest, dass die bulgarische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Unterstützung 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten und spätestens am 31. Dezember 2020 gewährt. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.58050 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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