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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein griechisches Programm in Höhe von 51.23 Mio. EUR zur Unterstützung von Landwirten, die in den vom Ausbruch des # Coronavirus betroffenen primären Agrar- und Viehsektoren tätig sind

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Die Europäische Kommission hat eine Regelung in Höhe von 51.23 Mio. EUR zur Unterstützung griechischer Landwirte genehmigt, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch in der primären Agrar- und Tierproduktion tätig sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer RahmenDie Unterstützung wird aus dem Staatshaushalt finanziert und erfolgt in Form von Direktzuschüssen. Zugang zu dieser Regelung haben (i) landwirtschaftliche Primärerzeuger und Marktverkäufer, (ii) Viehzüchter in der Schaf- und Ziegenzucht sowie (iii) landwirtschaftliche Primärerzeuger in der Spargelprimärproduktion.

Der Zweck der Regelung besteht darin, den Liquiditätsbedarf von Agrar- und Viehzuchtunternehmen zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch des Coronavirus fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die griechische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere ist die Beihilfe vorübergehender Natur und übersteigt 100,000 Euro pro Begünstigten nicht, während die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 läuft.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier oder. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter den Aktenzeichen SA zur Verfügung gestellt. 58029, SA. 58048 und SA. 58069 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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