Agrarwirtschaft
Die Kommission genehmigt ein tschechisches Programm in Höhe von 370 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im primären Agrarsektor sowie in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein tschechisches Programm in Höhe von 10 Mrd. CZK (ca. 370 Mio. EUR) zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im primären Agrarsektor sowie in der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelproduktion tätig sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung, die in Form von direkten Zuschüssen gewährt wird, steht allen Unternehmen offen, die im primären landwirtschaftlichen Produktionssektor (Landwirte) tätig sind, sowie den Lebensmittel- und Futtermittelherstellern.
Die Beihilfe soll insbesondere ein ausreichendes Betriebskapital für die Begünstigten gewährleisten, die im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 25 einen Rückgang des Gesamteinkommens um mindestens 2019% verzeichneten. Die Maßnahme wird voraussichtlich zwischen 12,000 und 20,000 Unternehmen unterstützen. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf der Landwirte zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass das tschechische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Beihilfe 100,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion des Agrarsektors tätig ist, oder 800,000 EUR pro Unternehmen, das in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion tätig ist, nicht überschreiten, und (ii) das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57848 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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