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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein zypriotisches Anreizsystem in Höhe von 6.3 Mio. EUR für Fluggesellschaften, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein zypriotisches Anreizsystem in Höhe von 6.3 Mio. EUR für Fluggesellschaften genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms erfolgt die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen von bis zu 800,000 EUR pro Unternehmen und ist für alle interessierten Fluggesellschaften, die Strecken von und nach Zypern betreiben, auf transparente Weise zugänglich.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Auslastung des Flugzeugs (d. h. der Anzahl der Passagiere an Bord geteilt durch die Kapazität des Flugzeugs in Passagierzahlen). Die Höhe der Vergütung beginnt bei 41 % und geht bis zu 70 %. Die Vergütung wird pro befördertem Passagier gezahlt. Ziel des Programms ist es, Anreize für Fluggesellschaften zu schaffen, damit diese ihre Flugverbindungen von/nach Zypern wiederherstellen und so die Erholung der Flugverbindungen und des Tourismus ermöglichen. Zudem sollen die allgemeine Wirtschaft und Entwicklung der Insel durch eine umfassende und diskriminierungsfreie Unterstützung der Fluggesellschaften gefördert werden.

Es soll den Luftverkehr und den Tourismus unterstützen, die vom Ausbruch des Coronavirus besonders betroffen sind. Die Maßnahme wird voraussichtlich rund 60 Fluggesellschaften innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugute kommen. Die Kommission stellte fest, dass das zypriotische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe vor dem 31. Dezember 2020 gewährt und darf 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57691 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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