Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein zypriotisches Programm zur Unterstützung von Zeitungen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein zypriotisches Programm in Höhe von 106,000 EUR zur Unterstützung von Zeitungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an Zeitungsverlage, bei denen aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ein Umsatzverlust zu verzeichnen war. Das System soll sicherstellen, dass die durch den Ausbruch verursachten Störungen die Lebensfähigkeit der Verlage nicht beeinträchtigen und dadurch die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit erhalten. Die Kommission stellte fest, dass das System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Höhe der gewährten Beihilfe 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57762 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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