Coronavirus
Die Kommission genehmigt die finnische staatliche Garantie für ein Darlehen in Höhe von 600 Mio. EUR an #Finnair im Zusammenhang mit dem Ausbruch des # Coronavirus
Die Europäische Kommission hat eine finnische Beihilfemaßnahme genehmigt, die aus einer staatlichen Garantie für ein Darlehen in Höhe von 600 Mio. EUR an Finnair besteht, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus auf das Unternehmen zu mildern. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April und Mai 8 2020
Finnair ist eine große Netzwerkfluggesellschaft in Finnland. Seit Beginn des Ausbruchs des Coronavirus hat das Unternehmen aufgrund der von Finnland und vielen Zielländern eingeführten Reisebeschränkungen zur Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus eine erhebliche Reduzierung seiner Dienstleistungen erlitten, was zu einem ernsthaften Liquiditätsengpass geführt hat.
Die von Finnland mitgeteilte Unterstützungsmaßnahme wird in Form einer staatlichen Garantie erfolgen, die 90% eines 600 Mio. EUR-Darlehens abdeckt, das Finnair von einer Pensionskasse gewährt wird. Finnair benötigt die staatlich abgesicherte Garantie, um in dieser schwierigen Zeit lebenswichtige Liquidität zu erhalten, bevor eine erwartete Erholung des Umsatzes erreicht wird, sobald die Beschränkungen schrittweise aufgehoben werden. Finnland hat auch gezeigt, dass alle anderen potenziellen Mittel zur Liquiditätsgewinnung auf den Märkten bereits untersucht und ausgeschöpft wurden.
Die Kommission stellte fest, dass die finnische Maßnahme den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens entspricht. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.56809 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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