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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein portugiesisches Kreditlinienprogramm in Höhe von 20 Mio. EUR zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors beim Ausbruch des Koronavirus

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Die Europäische Kommission hat ein portugiesisches Programm zur Unterstützung des portugiesischen Fischerei- und Aquakultursektors im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 angenommen, als geändert am 3. April 2020.

Die öffentliche Unterstützung besteht in der Bereitstellung von Darlehen im Wert von bis zu 20 Mio. EUR mit subventionierten Zinssätzen. Das System, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Fischerei- und Aquakultursektor zugänglich ist, soll den von der aktuellen Krise am stärksten betroffenen Unternehmen den Zugang zu den von ihnen benötigten Finanzmitteln zu reduzierten Kosten ermöglichen ihre Aktivitäten aufrechtzuerhalten.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Margrethe Vestager, Executive Vice President, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Dieses portugiesische System ermöglicht die Gewährung von Darlehen im Wert von bis zu 20 Mio. EUR zu subventionierten Zinssätzen an kleine und mittlere Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind. Dies wird diesen Unternehmen helfen, ihren unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Aktivitäten in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen gemäß den EU-Vorschriften koordiniert und wirksam umgesetzt werden können. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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