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Coronavirus

Kommission genehmigt französische Programme zur Unterstützung der Wirtschaft bei #Coronavirus-Ausbruch

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Die Europäische Kommission hat drei staatliche Beihilfeprogramme Frankreichs zur Unterstützung der französischen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt. Die Pläne wurden im Rahmen des genehmigt Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus von der Kommission am 19. März 2020 angenommen.

Die Kommission genehmigte die französischen Regelungen innerhalb von 48 Stunden nach Inkrafttreten des Befristeten Rahmens. Frankreich hat der Kommission drei separate Förderregelungen im Rahmen des Befristeten Rahmens gemeldet. Genauer gesagt: (i) zwei Programme, die es der französischen öffentlichen Investmentbank Bpifrance ermöglichen, staatliche Garantien für gewerbliche Kredite bzw. Kreditlinien für Unternehmen mit bis zu 5,000 Mitarbeitern bereitzustellen; (ii) ein System zur Bereitstellung staatlicher Garantien für Banken für Portfolios neuer Kredite für alle Arten von Unternehmen.

Der französische Plan dürfte mehr als 300 Milliarden Euro an Liquiditätshilfen für Unternehmen mobilisieren, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs betroffen sind. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte: „Mit unserem Beschluss billigen wir drei Maßnahmen der französischen Regierung, um der französischen Wirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs zu helfen. Diese sollen 300 Milliarden Euro an Liquiditätshilfen für Unternehmen mobilisieren, die von dieser beispiellosen Situation betroffen sind. Heute haben wir diese Regelungen auf der Grundlage des neuen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen genehmigt – weniger als 48 Stunden nach seiner Verabschiedung. Wir arbeiten rund um die Uhr mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ihnen zu ermöglichen, in dieser schwierigen Zeit rasche, wirksame und gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft zu ergreifen und gleichzeitig den Binnenmarkt zu erhalten. Denn wir brauchen den Binnenmarkt, um diese Krise zu überstehen und sich danach stark zu erholen.“

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online

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