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# COVID-19 - EU legt Richtlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Waren vor

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Heute (16. März) hat die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien zu gesundheitsbezogenen Grenzmanagementmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Ziel ist es, die Gesundheit der Bürger zu schützen, die angemessene Behandlung von Menschen, die reisen müssen, sicherzustellen und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen sicherzustellen. Die Kommissare Kyriakides und Johansson haben die Leitlinien den EU-Gesundheits- und Innenministern in ihrer ersten gemeinsamen Videokonferenz heute Morgen ab 11 Uhr vorgestellt.  

Präsidentin von der Leyen erklärte: „Unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus-Ausbruchs werden nur wirksam sein, wenn wir sie auf europäischer Ebene koordinieren. Wir müssen außergewöhnliche Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Versorgung unseres Binnenmarktes mit Waren und wichtigen Dienstleistungen gewährleistet bleibt. Nur so können wir Engpässe bei medizinischer Ausrüstung oder Lebensmitteln verhindern. Es geht nicht nur um wirtschaftliche Fragen: Unser Binnenmarkt ist ein zentrales Instrument europäischer Solidarität. Ich stehe im Dialog mit allen Mitgliedstaaten, damit wir diese Herausforderung gemeinsam als Union bewältigen können.“

Das Richtlinien legen Grundsätze für einen integrierten Ansatz für ein wirksames Grenzmanagement fest, um die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarktes zu wahren.

Schutz der Gesundheit der Menschen

Personen, bei denen das Risiko einer Verbreitung von COVID-19 besteht, sollten entweder im Ankunfts- oder im Abreiseland Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung haben, und dies sollte zwischen beiden koordiniert werden.

Es ist möglich, jeden, der das Staatsgebiet betritt, einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen, ohne dass eine formelle Binnengrenzkontrolle eingeführt werden muss. Der Unterschied zwischen normalen Gesundheitskontrollen und Grenzkontrollen besteht in der Möglichkeit, einzelnen Personen die Einreise zu verweigern. Erkrankten Menschen soll die Einreise nicht verweigert, sondern der Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der öffentlichen Ordnung, zu denen in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann, Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einführen. Solche Grenzkontrollen sollten organisiert werden, um die Entstehung großer Menschenansammlungen (z. B. Warteschlangen) zu verhindern, die die Ausbreitung des Virus verstärken könnten. Die Mitgliedstaaten sollten sich koordinieren, um Gesundheitsuntersuchungen nur auf einer Seite der Grenze durchzuführen.

Alle Grenzkontrollen sollten verhältnismäßig und unter angemessener Berücksichtigung der Gesundheit der Menschen durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen immer ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten die Durchreise anderer EU-Bürger und Einwohner, die in ihre Heimat zurückkehren, erleichtern. Sie können jedoch Maßnahmen ergreifen und beispielsweise eine Zeit der Selbstisolation vorschreiben, wenn sie die gleichen Anforderungen an ihre eigenen Staatsangehörigen stellen.

Die Mitgliedstaaten sollten den Grenzübertritt von Grenzgängern erleichtern, insbesondere, aber nicht nur, von Personen, die im Gesundheits- und Lebensmittelsektor sowie in anderen wichtigen Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Altenpflege, wichtiges Personal für Versorgungsunternehmen) arbeiten.

Sicherstellung des Flusses wesentlicher Güter und Dienstleistungen

Der freie Warenverkehr ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Warenverfügbarkeit. Dies gilt insbesondere für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, einschließlich Vieh, sowie lebenswichtige medizinische Ausrüstung und Schutzausrüstung. Kontrollmaßnahmen sollten grundsätzlich keine schwerwiegenden Störungen der Lieferketten, der wesentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie der nationalen Volkswirtschaften und der EU-Wirtschaft insgesamt verursachen. Die Mitgliedstaaten sollten vorrangige Routen für den Güterverkehr einrichten (z. B. über „grüne Fahrspuren“).

Ebenso ist die sichere Fortbewegung von Transportarbeitern, einschließlich LKW- und Zugfahrern, Piloten und Flugzeugbesatzungen, ein Schlüsselfaktor für die Gewährleistung einer angemessenen Beförderung von Gütern und wichtigem Personal.

Für Waren, die sich legal im EU-Binnenmarkt bewegen, sollten keine zusätzlichen Zertifizierungen vorgeschrieben werden. Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gibt es keine Hinweise darauf, dass Lebensmittel eine Quelle oder Übertragungsquelle von COVID-19 sind.

Mehr Infos

Leitlinien für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gütern und wesentlichen Dienstleistungen

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