EU
Neuartige Lebensmittel: Lebensmittelsicherheit Europaabgeordnete Deal mit Rat

Entwürfe von Plänen zur Förderung von Lebensmittelinnovationen durch ein neues, vereinfachtes Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, die bereits informell mit dem Ministerrat vereinbart wurden, wurden am Donnerstag (25. Juni) vom Umweltausschuss gebilligt. In Gesprächen bestanden die Abgeordneten darauf, dass Lebensmittel von geklonten Tieren eindeutig in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden müssen, ebenso wie das Vorsorgeprinzip, Maßnahmen zur Kontrolle von Nanomaterialien und Beschränkungen für Tierversuche.
„Das Ergebnis der heutigen Abstimmung über neuartige Lebensmittel ist eine großartige Nachricht für unsere Agrar- und Lebensmittelindustrie“, sagte der federführende Europaabgeordnete James Nicholson (ECR, UK), nachdem das Ergebnis der Verhandlungen mit der lettischen Ratspräsidentschaft mit 36 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen wurde. Der Regelungsentwurf, der noch vom gesamten Parlament und vom Ministerrat genehmigt werden muss, würde neuartige Lebensmittel einer Sicherheitsbewertung und Zulassung im Rahmen eines vollständig harmonisierten EU-weiten Verfahrens unterziehen.
„Die Ablehnung dieses Vorschlags hätte die Lebensdauer einer alten Verordnung verlängert, die ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Unser Agrar- und Lebensmittelsektor verändert sich ständig, passt sich ständig an und verbessert sich ständig. Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der mit den technologischen Entwicklungen der letzten zwanzig Jahre Schritt hält, beispielsweise im Hinblick auf Nanotechnologie sowie Zell- und Gewebekulturen“, fuhr Herr Nicholson fort.
„Ein neues, einheitliches und zentralisiertes Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel und ein verbesserter Datenschutz werden Antragstellern mehr Rechtssicherheit bieten, den Verwaltungsaufwand für KMU verringern und so weitere Innovationen im Agrar- und Lebensmittelsektor in ganz Europa fördern. Die Verordnung über neuartige Lebensmittel hat im Europäischen Parlament eine lange und mühsame Geschichte hinter sich. Die heutige Abstimmung markiert einen wichtigen Durchbruch für diejenigen, die den europäischen Lebensmittelsektor zu einem weltweit führenden Anbieter hochwertiger und innovativer Lebensmittel gemacht haben und weiterhin machen“, fügte er hinzu.
Klonen, Vorsorgeprinzip
Wie von den Abgeordneten in den Verhandlungen gefordert, deckt der vereinbarte Text ausdrücklich Lebensmittel von geklonten Tieren ab. Der Geltungsbereich umfasst auch Lebensmittel, die aus Zell- oder Gewebekulturen von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen, daraus isoliert oder daraus hergestellt werden.
Bei der Entscheidung über die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels muss die Europäische Kommission das Vorsorgeprinzip anwenden, wenn dessen Sicherheit nicht beurteilt werden kann oder wissenschaftliche Unsicherheit besteht. Der Text sieht vor, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in jedem Fall eine Bewertung durchführen soll, wenn ein Lebensmittel voraussichtlich Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.
Die Verordnung würde außerdem die Frist für die Entscheidung der Kommission, ob ein neuartiges Lebensmittel auf den Markt gebracht werden darf, von neun auf sieben Monate verkürzen und ihr einen Monat einräumen, um den Antrag an die EFSA weiterzuleiten. Es würde auch die Vermarktung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern erleichtern.
Nanomaterialien
Der Text enthält eine Definition von Nanomaterialien, die durch einen delegierten Rechtsakt aktualisiert werden kann, um mit dem wissenschaftlichen Fortschritt Schritt zu halten. Durch die Verwendung eines delegierten Rechtsakts würde sichergestellt, dass das Europäische Parlament ein Mitspracherecht bei der Aktualisierung der Definition hat. Der Text fordert außerdem eine bessere Bewertung der Nanotoxikokinetik und der Toxikologie dieser Materialien. Auch Mizellen und Liposomen werden im Text nun explizit erwähnt.
Tierversuch
Tierversuche sollten ersetzt, reduziert oder verfeinert werden, heißt es im Text, und Doppelversuche an Tieren sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Die Kommission wäre verpflichtet, eine Zusammenfassung aller Anträge und die Liste der abgelehnten Anträge zu veröffentlichen.
Nächste Schritte
Der Text wird dem gesamten Parlament auf einer Plenarsitzung in Straßburg im September oder Oktober zur Abstimmung vorgelegt.
Am 17. Juni stimmten die Umwelt- und Landwirtschaftsausschüsse über einen Gesetzesentwurf zum Verbot des Klonens aller Nutztiere, ihrer Nachkommen und daraus gewonnener Produkte, einschließlich Importe, in der EU ab (vgl Pressemitteilung).
Ein „neuartiges“ Lebensmittel ist ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Die Abgeordneten haben diese Definition verschärft und schließen nun unter anderem Lebensmittel mit veränderter Molekularstruktur, Mikroorganismen, Pilze, Algen, aus Zell- oder Gewebekulturen gewonnene Lebensmittel oder Insekten ein.
„Traditionelle“ Lebensmittel aus Drittländern dürften auf dem EU-Markt zugelassen werden, sofern sie seit mindestens 25 Jahren nachweislich unbedenklich verzehrt werden können.
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