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Definieren von Nano-Lebensmitteln: Ein großes Problem auf einem sehr kleinen Maßstab

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Ausgewogene ErnährungVerbraucher sollten das Recht haben zu erfahren, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist, einschließlich des Vorhandenseins von künstlich hergestellten Nanomaterialien ©BELGAIMAGE/Science

Fettarmes Eis, das trotzdem gut schmeckt, mit Vitaminen angereichertes Speiseöl oder mit Fischöl angereichertes Brot, das nicht nach Fisch schmeckt. Das Hinzufügen künstlicher Nanopartikel zu Lebensmitteln bietet spannende Möglichkeiten, ist in unseren Supermärkten jedoch noch selten. Da noch nicht klar ist, wie sicher sie sind, sollten Sie in der Lage sein, selbst fundierte Entscheidungen zu treffen. Allerdings haben die Abgeordneten neue Kennzeichnungsregeln für technische Nanomaterialien der Europäischen Kommission abgelehnt. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, warum.

Über Nanomaterialien
Nanomaterialien sind winzige Strukturen mit einer Größe von nur einem Milliardstel Meter (Nanometer). Wenn ein Nanopartikel die Größe eines Fußballs hätte, wäre ein Donut so groß wie Großbritannien. Aufgrund ihrer geringen Größe können sie leichter in den menschlichen Körper eindringen und bieten andere Eigenschaften als größere Formen derselben Materialien. Diese Partikel können verwendet werden, um den Geschmack, die Farbe, das Aroma und die Textur von Lebensmitteln zu verändern.

Das Recht auf Information
Das Parlament hat sich stets für das Recht der Verbraucher eingesetzt, zu wissen, was in den von ihnen gekauften Lebensmitteln enthalten ist, was nach Ansicht der Abgeordneten auch Nanomaterialien umfassen sollte. Aktuelle EU-Vorschriften definieren technisch hergestellte Nanomaterialien als alle absichtlich hergestellten Materialien, deren Größe weniger als 100 Nanometer beträgt. Die Kommission möchte dies präzisieren, indem sie hinzufügt, dass ein Nanomaterial zu mindestens 50 % aus Partikeln mit einer Größe zwischen 1 und 100 Nanometern bestehen sollte. Die Abgeordneten lehnten diesen Vorschlag am 12. März ab, da er bereits auf dem Markt befindliche Lebensmittelzusatzstoffe in Nanogröße von der Ausnahmeregelung ausnehmen würde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit empfiehlt einen Schwellenwert von 10 %.

Nächste Schritte
Die Abgeordneten haben die Kommission aufgefordert, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der den Standpunkt des Parlaments berücksichtigt.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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